Das Konto wird nach dem Tod des Begünstigten auf die Erben übertragen. Wenn es mehr als einen Erben gibt, übernimmt jeder Erbe den ihm entsprechenden Anteil am Bankkonto gemäß seinem Erbanteil.
Im Folgenden findest du die Dokumente, die im Todesfall benötigt werden.
A. ERBRECHT AUS DER GESETZLICHEN ERBENFOLGE
- Sterbeurkunde des Begünstigten der Einzahlung.
- Bestätigung der nächsten Verwandten, die von der Gemeinde ausgestellt wird, in der der Erbe seinen Familienanteil hatte.
- Bestätigung des Schreibers des Friedensgerichts in der Region, in der der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz hatte, über die Nichtveröffentlichung eines Testaments, aktuell.
- Bestätigung des Schreibers des Amtsgerichts Athen über die Nichtveröffentlichung eines Testaments, aktuell.
- Bestätigung des Schreibers des Friedensgerichts in der Region, in der der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz hatte, über die Nichtaufgabe des Erbrechts.
B. ERBRECHT AUS EINEM TESTAMENT - Sterbeurkunde des Begünstigten der Einzahlung.
- Bestätigung der nächsten Verwandten, die von der Gemeinde ausgestellt wird, in der der Erbe seinen Familienanteil hatte.
- Beglaubigte Kopie des Testaments, das veröffentlicht wurde, und Protokoll über die Veröffentlichung durch das zuständige Friedensgericht oder Amtsgericht, wenn das Testament beim Amtsgericht veröffentlicht wurde.
Wenn das Testament handschriftlich ist, muss es als gültig erklärt werden. Wenn in einem handschriftlichen Testament ausschließlich eine Person als Erbe bestimmt wird, die nicht der Ehepartner des Testators ist oder keine verwandtschaftliche Beziehung zum Testator bis zum vierten Grad hat, muss das Gerichtsurteil, dass das Testament als gültig erklärt, eine Erklärung der graphologischen Sachkunde enthalten, um die Echtheit der Handschrift und der Unterschrift des Testators gemäß Artikel 808 des Zivilprozessgesetzbuches nachzuweisen.
- Bestätigung des Schreibers des Friedensgerichts, in dem das Testament veröffentlicht wurde, über die Nichtveröffentlichung eines anderen Testaments durch den Verstorbenen.
- Bestätigung des Schreibers des Friedensgerichts in der Region, in der der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz hatte, wenn dieser von dem vorherigen abweicht, über die Nichtveröffentlichung eines anderen Testaments durch den Verstorbenen, aktuell.
- Bestätigung des Schreibers des Amtsgerichts Athen über die Nichtveröffentlichung eines anderen Testaments durch den Verstorbenen, aktuell.
- Bestätigung des Schreibers des Friedensgerichts in der Region, in der der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz hatte, über die Nichtaufgabe des Erbrechts.
Hinweis 1: Wenn aktuelle Unterlagen erforderlich sind, dürfen diese nicht mehr als 30 Tage ab dem Datum der Antragstellung auf Untersuchung und Informationserteilung abweichen und müssen mindestens 30 Tage nach dem Todestag liegen.
Hinweis 2: In Fällen, in denen ein Erbschein ausgestellt wurde, kann die Informationserteilung ohne Vorlage der oben genannten Legitimationsdokumente erfolgen, gestützt auf eine beglaubigte Kopie des Erbscheins und eine Bestätigung über die Nichtwiderruflichkeit desselben.
C. ERBRECHT AUS EINER TESTAMENTSVOLLSTRECKUNG - Todesurkunde des Begünstigten der Einzahlung.
- Bestellung des Testamentsvollstreckers und dessen Annahme