CRS gilt für alle natürlichen und juristischen Personen mit Steuersitz in einem EU-Mitgliedstaat oder einem OECD-Land, das am automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten für Steuerangelegenheiten teilnimmt.
Im Allgemeinen gelten Sie als Steueransässiger in einem Land, wenn Sie dort Steuern auf Ihr Einkommen, Ihre Wohnung und Ihre allgemeinen Lebenshaltungskosten zahlen.
Weitere Informationen zu Ihrem Steuersitz finden Sie unter:
- Wenden Sie sich an Ihren Steuerberater oder Ihre Steuerberaterin.
- Informieren Sie sich auf der Webseite des Bundeszentralamts für Steuern (https://www.bzst.de/DE/Privatpersonen/Selbstauskuenfte/CommonReportingStandard/commonreportingstandard_node.html).
- Lesen Sie die OECD-Leitlinien zum Steuersitz (https://web-archive.oecd.org/tax/automatic-exchange/crs-implementation-and-assistance/tax-residency/index.htm).