Die Gesellschaft unter dem Namen „COSMOTE PAYMENTS – E-GELD-DIENSTLEISTUNGEN SINGLE-MEMBER S.A. “ (im Folgenden „COSMOTE PAYMENTS“) mit der Steueridentifikationsnummer: 800995166/Finanzamt Athen für Aktiengesellschaften, mit Sitz in 151 24 Maroussi, Attika, Kifissias Boulevard 99, mit der GEMI-Nummer 146551801000, ist ein von der Bank von Griechenland („BoG“) zugelassenes E-Geld-Institut („EGI“), gemäß den Bestimmungen des Gesetzes 4021/2011, (Gesetzgebung zur Überwachung und Regulierung von Finanzfragen in der griechischen Rechtsordnung), der Richtlinie 2015/2366/EU für Zahlungsdienste im Binnenmarkt, wie sie in die griechische Rechtsordnung mit dem Gesetz 4537/2018 umgesetzt wurde, und des spezifischen Durchführungsbeschlusses 164/2/13.12.2019 des Exekutivkomitees der BoG in der geltenden Fassung, mit der Registrierungsnummer EGI 3 der BoG, für die Erbringung von elektronischen Geld- und Zahlungsdiensten. Diese Dienstleistungen werden in Übereinstimmung mit den hierin enthaltenen Bedingungen sowie an diejenigen erbracht, die sich auf den Rahmenvertrag über die Erbringung von E-Geld- und Zahlungsdiensten zwischen COSMOTE Payments und dem Nutzer beziehen (im Folgenden „Bedingungen“).
Die Geschäftsadresse und die Kontaktdaten (physisch und online) von COSMOTE PAYMENTS sind unter cosmotepayments.gr veröffentlicht.
COSMOTE Payments wird beaufsichtigt von der Bank von Griechenland, mit Sitz in El. Venizelou Str. 21, 102 50 Athen und Webseite www.bankofgreece.gr/en, sowie vom Generalsekretariat für Handel und Verbraucherschutz (GSHVS: Kaningos Platz, 101 81 Athen und E-Mail 1520@mindev.gov.gr) des Ministeriums für Wirtschaft und Entwicklung, insbesondere in Bezug auf Fragen im Zusammenhang mit dem Schutz der Verbraucher – Nutzer von Zahlungsdiensten gemäß Gesetz 2251/1994 (Gesetzgebung zum Schutz der Verbraucher) und Gesetz 4537/2018.
- ALLGEMEINE BEDINGUNGEN
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Beziehungen aller Nutzer von COSMOTE PAYMENTS. Spezifische und/oder ergänzende Bedingungen hierzu können je nach Art des Dienstes, der Kategorie, in die der Nutzer oder die Nutzerin (natürliche/juristische Person) fällt, und der betreffenden Transaktion angewendet werden. Es gibt auch besondere Bedingungen für die einzelnen Verfahren, die für die Erbringung der Dienstleistungen gelten. Wenn in diesen Bedingungen auf spezifischere oder ergänzende Bedingungen verwiesen wird, wird der entsprechende Link bereitgestellt. Die vorliegenden Bedingungen wurden in griechischer Sprache verfasst, während die Kommunikation des Nutzers mit COSMOTE PAYMETNS in deutscher und/oder englischer Sprache erfolgen kann.
Im Falle einer Abweichung zwischen diesen Bedingungen und dem ins Englische oder einer anderen Sprache übersetzten Text hat die griechische Fassung Vorrang. Jeder Verweis auf nationale Rechtsvorschriften verweist auf die griechische Gesetzgebung.
- BEGRIFFE
Für die Zwecke der Bedingungen haben die folgenden Wörter und Ausdrücke die ihnen hier zugeschriebene Bedeutung.
Annahme von Zahlungsvorgängen: Zahlungsdienst von COSMOTE PAYMENTS an den Nutzer als Begünstigten, für die Annahme und Abwicklung von Zahlungsvorgängen, was zu einer Überweisung von Geldern auf das E-Wallet des Nutzers führt.
AUSGABE VON ELEKTRONISCHEM GELD: Jeder auf einem elektronischen, einschließlich agnetischen, Medium gespeicherte Geldwert, der als Forderung gegen COSMOTE PAYMENTS erscheint, der nach Empfang eines Geldbetrags zum Zwecke des Zahlungsverkehrs ausgegeben wurde und von anderen natürlichen oder juristischen Personen als COSMOTE PAYMENTS akzeptiert wird.
Ausgabe von Zahlungsinstrumenten: Zahlungsdienst von COSMOTE PAYMENTS an den Nutzer als Zahler, der im Rahmen eines Sondervertrags zwischen ihnen für die Bereitstellung an den Nutzer als Zahler von COSMOTE PAYMENTS vorgesehen ist.
AUSSTEHENDE TRANSAKTION: Jede Transaktion, deren Abschluss noch aussteht.
COSMOTE PAYMENTS VERTRETER: Die natürlichen oder juristischen Personen, die Dienstleistungen im Namen von COSMOTE PAYMENTS erbringen und deren Tätigkeit ordnungsgemäß von der zuständigen Aufsichtsbehörde genehmigt und registriert wurde.
Eine detaillierte Liste der COSMOTE PAYMENTS Vertreter finden Sie unter cosmotepayments.gr.
COSMOTE PAYMENTS ZAHLUNGSINSTRUMENT: Das Zahlungsinstrument im Sinne des Gesetzes 4537/2018 in der geltenden Fassung, das von COSMOTE PAYMENTS ausgegeben wird und in ein elektronisches, digitales, Papier- oder magnetisches Medium integriert oder immateriell sein kann (z. B. Debit-/Prepaid-Karten von COSMOTE PAYMENTS).
DATENSICHERHEITSSTANDARD DER ZAHLUNGSKARTENINDUSTRIE oder PCI-DSS-Standard: Der vom Payment Card Industry Security Standards Council festgelegte globale Informationssicherheitsstandard mit dem Ziel, die Wahrscheinlichkeit eines Risikos und einer betrügerischen Verwendung von Zahlungskartendaten und deren Inhabern zu verringern. Sie gilt für alle Organisationen, die Karteninhaberdaten speichern, verarbeiten und übermitteln.
DIENSTE: Die von COSMOTE PAYMENTS an Nutzer bereitgestellten elektronischen Geldausgabe- und Einlösungsdienste, wie sie von COSMOTE PAYMENTS von Zeit zu Zeit bestimmt und offengelegt werden.
DIREKTE LASTSCHRIFT: Der Zahlungsdienst, mit dem das E-Wallet des Nutzers belastet wird, wenn die Einleitung eines Zahlungsvorgangs vom Zahlungsempfänger auf Grundlage der Zustimmung des Nutzers gegenüber dem Zahlungsempfänger, dem Dienstleister des Zahlungsempfängers oder COSMOTE PAYMENTS als Zahlungsdienstleister des Nutzers durchgeführt wird.
e-Wallet: Das jeweilige Zahlungskonto (im Sinne des Gesetzes 4537/2018, in der jeweils geltenden Fassung), das von COSMOTE PAYMENTS im Namen des Nutzers geführt wird, in dem das elektronische Geld gespeichert ist und das für die Ausführung von Zahlungsvorgängen mit einer gleichwertigen Belastung verwendet wird.
EINLÖSETRANSAKTION: Eine Transaktion, die vom Nutzer versucht und/oder ausgeführt wird, um einen Teil oder das gesamte als verfügbares Guthaben im E-Wallet gutgeschriebene elektronische Geld einzulösen, indem der entsprechende Geldbetrag eingezogen und der verfügbare Betrag entsprechend reduziert wird.
FESTES MEDIUM: Das Medium, das es dem Zahlungsdienstnutzer ermöglicht, die an ihn persönlich gerichteten Informationen so zu speichern, dass er auch in Zukunft für einen für die Zwecke der Informationen ausreichenden Zeitraum darauf zugreifen und die gespeicherten Informationen unverändert wiedergeben kann.
GEBUNDENER BETRAG: Jeder Betrag von elektronischem Geld, der dem E-Wallet des Nutzers gutgeschrieben wird und auf Veranlassung von COSMOTE PAYMENTS zum Zwecke der Sicherung derselben oder Dritter Empfänger oder Zahlungsdienstleister gebunden wird (z. B. Transaktionsstreitigkeiten, ausstehender Identifizierungs- und Verifizierungsprozess), auf den der Nutzer keinen Zugriff hat und der vom Nutzer bis zu seiner Freigabe nicht für seine Transaktionen verwendet werden kann.
GESCHÄFTSTAG: Der Tag, an dem COSMOTE PAYMENTS oder ein an der Ausführung eines Zahlungsvorgangs beteiligter Dritter Zahlungsdienstleister die für die Ausführung des Zahlungsvorgangs erforderlichen Geschäftstätigkeiten ausführt. Als Werktage für Zahlungen von COSMOTE PAYMENTS gelten die Werktage des griechischen Staates.
GEWERBLICHER NUTZER: Ein Nutzer, eine natürliche oder eine juristische Person, welche die Dienste für die Ausführung von Transaktionen nutzt, die unter ihre berufliche Tätigkeit und nicht unter die Definition eines Kleinstunternehmens gemäß Artikel 2 Abs. 9 des Gesetzes 2251/1994 fallen.
GRUPPE: Die Gruppe von miteinander verbundenen Unternehmen im Sinne von Artikel 32 Absätze 1, 2 oder 7 des Gesetzes 4308/2014 (GG A 251) oder Unternehmen im Sinne der Artikel 4 bis 7 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 241/2014 der Kommission (EE L 74), die im Sinne von Artikel 10 Absatz 1 oder Artikel 113 Absatz 6 oder Absatz 7 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013.
Identifizierte Zahlungskarte: Die aktive Prepaid- und Debit-Zahlungskarte, die von einer anerkannten Stelle des Finanzsystems in Zusammenarbeit mit den Kartenorganisationen (z. B. VISA & MASTERCARD) ausgestellt wurde und deren rechtmäßiger Begünstigter und Inhaber der Nutzer gemäß dem in den Bedingungen vorgesehenen Verfahren ist.
IDENTIFIZIERUNG: Der durch COSMOTE PAYMENTS durchgeführte Vorgang, um die Identität des Nutzers oder die Gültigkeit der Verwendung eines bestimmten Zahlungsinstruments zu überprüfen, einschließlich der Verwendung der personalisierten Sicherheitsanmeldedaten des Nutzers.
INKASSOTRANSAKTION: Eine Transaktion, die über das E-Wallet, die COSMOTE PAYMENTS und/oder andere Zahlungsinstrumente versucht und/oder ausgeführt wird, in deren Rahmen das E-Wallet des Nutzers als begünstigter Zahlungsempfänger von elektronischem Geld im Gegenwert des Betrags des entsprechenden Zahlungsauftrags des Zahlers an den Nutzer aus einem rechtlichen Grund, wie von COSMOTE PAYMENTS angegeben, gutgeschrieben wird.
KLEINSTUNTERNEHMEN: Das Unternehmen, das bei Annahme des vorliegenden Vertrags unter Artikel 2 Abs. 9 des Gesetzes 2251/1994 fällt. Die Bedingungen dieses Rahmenvertrags gelten auch für Kleinstunternehmen, soweit nicht ausdrücklich ausgeschlossen.
KONTO-INFORMATIONSDIENST: Der Online-Dienst zur Bereitstellung aggregierter Informationen über ein oder mehrere Zahlungskonten, die der Nutzer entweder bei einem anderen Zahlungsdienstleister oder bei mehr als einem Zahlungsdienstleister führt.
KONTO-INFORMATIONSDIENSTLEISTER: Der Zahlungsdienstleister, der Konto-Informationsdienste anbietet.
LADETRANSAKTION: Eine Transaktion, die auf die Ausgabe von elektronischem Geld durch COSMOTE PAYMENTS abzielt, indem ein Geldäquivalent an COSMOTE PAYMENTS gezahlt und dann dem E-Wallet gutgeschrieben wird.
NUTZER: Die natürliche Person (über 18 Jahre alt) oder juristische Person (wie gesetzlich vertreten), welche die Dienste registriert und nutzt, wie sie von Zeit zu Zeit von COSMOTE PAYMENTS, einschließlich E-Wallet, im Rahmen dieser Bedingungen bereitgestellt werden, entweder als Zahler oder Zahlungsempfänger oder beides.
PERSONALISIERTE SICHERHEITSANMELDEDATEN: Die personalisierten Informationen, die COSMOTE PAYMENTS dem Nutzer zur Verfügung stellt, um seine Identität zu überprüfen.
PERSONENBEZOGENE DATEN: Im Sinne der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG.
REMOTER ZAHLUNGSVORGANG: Ein Zahlungsvorgang, der über das Internet oder über ein Gerät initiiert wird, das für die Remote-Kommunikation verwendet werden kann.
RÜCKERSTATTUNG AN DEN NUTZER: Jeder Antrag des Nutzers auf Rückerstattung von elektronischem Geld, der im Rahmen eines Zahlungsvorgangs/einer Zahlungstransaktion in seiner Eigenschaft als Zahler an einen Dritten gestellt wurde.
RÜCKERSTATTUNG VOM NUTZER: Jeder Antrag eines Drittzahlers auf Rückerstattung des an den Nutzer im Rahmen einer Inkassotransaktion gezahlten Betrags.
SALDO: Das gesamte elektronische Geld, das dem E-Wallet gutgeschrieben bleibt, welches zusätzlich zum verfügbaren Saldo die Summe ausstehender Transaktionen, gebundener Beträge und nicht freigegebener Belastungen und Gutschriften aus beliebigem Grund enthält.
STARKE NUTZERIDENTIFIKATION: Die Identifizierung des Nutzers auf Grundlage der Verwendung von zwei (2) oder mehr Daten in Bezug auf Wissen (Daten, die nur der Nutzer kennt), Besitz (Daten, die nur der Nutzer besitzt) und ein einzigartiges inhärentes Merkmal (biometrische Daten des Nutzers, d. h. Daten, die den Nutzer eindeutig ausmachen) und die voneinander unabhängig sind, dass die Verletzung der einen die Zuverlässigkeit der anderen nicht gefährdet und deren Prozess so gestaltet ist, dass die Vertraulichkeit der Identifikationsdaten geschützt ist.
Im Übrigen gelten die Definitionen für E-Geld-Institute und Zahlungsdienste in den Gesetzen 4021/2011 und 4537/2018, in der jeweils geltenden Fassung.
TRANSAKTIONSBINDUNG: Nichteinhaltung der Gutschrift des Betrags einer Transaktion/eines Zahlungsvorgangs an den Zahlungsempfänger innerhalb der in den Bedingungen vorgesehenen Frist, die aufgrund (a) der Anfechtung der betreffenden Transaktion und/oder (b) der Untersuchung der Transaktion durch COSMOTE PAYMENTS oder durch ihre verbundenen Stellen oder zuständige Dritte aus irgendeinem Grund und/oder (c) des anhängigen Prozesses der Authentifizierung des Zahlers oder des Zahlungsempfängers erfolgt und für so lange, wie die oben genannten Bedingungen andauern.
Überweisungsdienst: Der Zahlungsdienst, bei dem ein Geldbetrag von einem Zahler empfangen wird, ohne ein Zahlungskonto im Namen des Zahlers oder des Zahlungsempfängers zu erstellen, zum alleinigen Zweck der Übertragung eines gleichwertigen Betrags an einen Zahlungsempfänger oder an einen anderen Zahlungsdienstleister, der im Namen des Zahlungsempfängers handelt, und/oder bei dem diese Gelder im Namen des Zahlungsempfängers empfangen und dem Zahlungsempfänger zur Verfügung gestellt werden.
VALUTA: Der Referenzpunkt, der vom Zahlungsdienstleister für die Ausführung von Zahlungsvorgängen in Bezug auf die Bewegung des Bargelds des Zahlungskontos verwendet wird.
VERBRAUCHER: Die natürliche Person, die im Zusammenhang mit diesem Vertrag nicht zu gewerblichen, geschäftlichen oder beruflichen Zwecken handelt. Der Begriff des Verbrauchers umfasst auch Kleinstunternehmen, wie unten definiert.
VERFÜGBARES GUTHABEN: Der dem E-Wallet verbleibende Betrag an elektronischem Geld, der für die Ausführung von Zahlungsvorgängen sowie Zahlungs- und Rückzahlungstransaktionen zur Verfügung steht.
VERIFIZIERUNG: Der Prozess der Authentifizierung der vom Nutzer bereitgestellten identifizierten Informationen.
Wiederholter Transaktionsauftrag: Der Auftrag, den der Nutzer COSMOTE PAYMENTS erteilen kann, um bestimmte Transaktionen wiederholt durchzuführen, die der Nutzer hinsichtlich des Transaktionsbetrags und/oder ihrer Art und/oder Periodizität im Voraus genehmigt hat.
ZAHLER: Die natürliche oder juristische Person, die ein Zahlungskonto führt und einen Zahlungsauftrag von diesem Konto zulässt, oder, falls kein Konto vorhanden ist, die natürliche oder juristische Person, die einen Zahlungsauftrag erteilt.
Zahlungsauftrag: Jede Anweisung des Zahlers oder des begünstigten Zahlungsempfängers an COSMOTE PAYMENTS, welche die Ausführung eines Zahlungsvorgangs erfordert.
ZAHLUNGSAUSLÖSE-DIENST: Der Dienst zum Auslösen eines Zahlungsauftrags auf Anfrage des Nutzers in Bezug auf ein Zahlungskonto, das bei einem anderen Zahlungsdienstleister geführt wird.
ZAHLUNGSAUSLÖSE-DIENSTLEISTER: Der Zahlungsdienstleister, der Zahlungsauslöse-Dienste anbietet.
ZAHLUNGSDIENSTE: Es handelt sich um folgende Geschäftstätigkeiten:
- Dienstleistungen, welche die Platzierung von Bargeld auf einem Zahlungskonto ermöglichen, sowie alle Aktivitäten, die zur Führung eines Zahlungskontos erforderlich sind;
- Dienstleistungen, die Bargeldabhebungen von einem Zahlungskonto ermöglichen, sowie alle Aktivitäten, die zur Führung eines Zahlungskontos erforderlich sind;
- Ausführung von Zahlungsvorgängen, einschließlich der Überweisung von Geldern auf das Zahlungskonto eines Nutzers bei COSMOTE PAYMENTS oder einem anderen Zahlungsdienstleister:
- Ausführung von Lastschriften einschließlich einmaliger Lastschriften;
- Ausführung von Zahlungsvorgängen mittels einer Zahlungskarte oder eines ähnlichen Instruments;
- Ausführung von Überweisungen einschließlich Daueraufträgen;
- Ausgabe von Zahlungsinstrumenten und/oder Annahme von Zahlungsvorgängen;
- Überweisungsdienste;
- Zahlungsauslöse-Dienste;
- Konto-Informationsdienste
ZAHLUNGSEMPFÄNGER: Die natürliche oder juristische Person, die den bei einem Zahlungsvorgang transferierten Geldbetrag als Empfänger erhalten soll.
ZAHLUNGSKONTO: Das Konto, das im Namen des Zahlungsdienstnutzers geführt und von ihm für die Ausführung von Zahlungsvorgängen verwendet wird.
ZAHLUNGSTRANSAKTION: Eine Transaktion, die über das E-Wallet und/oder die COSMOTE PAYMENTS und/oder andere Zahlungsinstrumente versucht und/oder ausgeführt wird, in deren Rahmen der Nutzer als Zahler einen Betrag an einen begünstigten Zahlungsempfänger zahlt, unabhängig von der zugrundeliegenden Ursache, mit einer gleichen Gebühr für das verfügbare Guthaben des E-Wallets des Nutzers.
ZAHLUNGSVORGANG: Ein Vorgang, der von oder im Namen des Zahlers oder des begünstigten Zahlungsempfängers eingeleitet wird und in der Bereitstellung, Übertragung oder Abhebung von Geldern besteht, unabhängig von einer zugrundeliegenden Verpflichtung oder Ursache zwischen dem Zahler und dem Zahlungsempfänger.
2. GEGENSTAND UND ZWECK
Der Zweck der Bedingungen besteht darin, die Beziehungen zwischen den Nutzern und COSMOTE PAYMYENTS in Bezug auf die Bereitstellung und den Bezug der Dienste zu regeln.
3. ALLGEMEINE BEDINGUNGEN FÜR DIE ERBRINGUNG DER DIENSTE
3.1 Dieser Vertrag gilt für Zahlungsvorgänge oder Dienstleistungen, die in Europa erbracht werden. Voraussetzung für die Erbringung von Dienstleistungen durch COSMOTE PAYMENTS ist der Abschluss der Registrierung des Nutzers und die Eröffnung eines E-Wallets. Die Bedingungen und das Verfahren für die Registrierung, Öffnung und Aktivierung des E-Wallets beziehen sich auf die mobile App, über die das E-Wallet bereitgestellt wird (im Folgenden „App“) und variieren je nach Wert und Kategorien von Transaktionen, die der Nutzer durchführen möchte.
3.2 Registrierungsbedingungen:
3.2.1 Die Registrierung jedes Nutzers erfolgt elektronisch über die App, wenn es sich um natürliche Personen handelt, oder über die Webseite pro.payzy.gr, wenn es sich um juristische Personen handelt, wobei die systematische Anleitung des Nutzers von der Kategorie, zu der er gehört, und der Art der Dienstleistungen, die er erhalten möchte, abhängt.
3.2.2 Jeder Zahlungsdienstnutzer, der das Recht hat, das Zahlungsinstrument zu verwenden, muss das Zahlungsinstrument in Übereinstimmung mit den Bedingungen für seine Ausgabe und Verwendung verwenden.
3.2.3 Jeder Nutzer meldet und registriert elektronisch die Informationen, die systematisch für den Abschluss seiner Registrierung erforderlich sind, und akzeptiert die Bedingungen, nachdem er sie sorgfältig gelesen und verstanden hat. Es wird empfohlen, dass jeder Nutzer die akzeptierten Bedingungen auf einem dauerhaften Medium druckt und/oder speichert. Voraussetzung für die Registrierung ist die volle Rechtsfähigkeit, die bei juristischen Personen durch ihren gesetzlichen Vertreter erfüllt wird. Der Nutzer ist während der Laufzeit dieses Vertrags berechtigt, diese Bedingungen in Papierform oder auf einem dauerhaften Datenträger bei COSMOTE PAYMENTS anzufordern.
3.2.4 Jeder Nutzer ist ferner verpflichtet, Folgendes zu registrieren:
a) Die rechtmäßig erworbene E-Mail-Adresse, für die erklärt und garantiert wird, dass man der rechtmäßige Nutzer derselben ist und dass man alle geeigneten Maßnahmen ergreifen wird, um jeden unbefugten Zugriff und jede unbefugte Nutzung derselben zu verhindern, und für die man anerkennt und akzeptiert, dass jede Kommunikation unter Verwendung dieser E-Mail-Adresse als vom Nutzer stammend, adressiert und empfangen gilt.
b) Die Mobilfunknummer, deren Abonnent oder Inhaber der Nutzer ist, für die erklärt und garantiert wird, dass man der Abonnent und/oder rechtmäßige Nutzer derselben ist und dass man in seinem Namen als Abonnent oder rechtmäßiger Nutzer der Mobilfunknummer identifiziert ist und dass COSMOTE PAYMENTS keine Verantwortung für Schäden trägt, die durch den Zugriff Dritter darauf verursacht werden.
c) Zugangspasswort (im Folgenden „Passwort“) zum E-Wallet, das man unter der systemischen Anleitung von COSMOTE PAYMENTS bildet, für das erklärt wird, dass man es geheim halten und nicht offenlegen und alle geeigneten Maßnahmen ergreifen wird, um die Weitergabe an Dritte zu verhindern, einschließlich der Änderung in regelmäßigen Abständen aus Sicherheitsgründen sowie für den Fall, dass man eine Weitergabe desselben vermutet oder feststellt.
3.2.5 Der Nutzer erklärt, dass alle an COSMOTE PAYMENTS übermittelten und offengelegten Informationen zutreffend und wahrheitsgemäß sind und dass man verpflichtet ist, COSMOTE PAYMENTS unmittelbar schriftlich oder elektronisch über die App hinsichtlich jeder Änderung seiner erklärten Daten zu informieren.
COSMOTE PAYMENTS wird den Nutzer niemals und in keiner Weise (per Telefon oder E-Mail) auffordern, das Passwort des E-Wallets bekanntzugeben oder weiterzugeben. Jede Kommunikation (per Telefon oder E-Mail), in der der Nutzer um das Passwort für das E-Wallet gebeten wird, gilt als verdächtig und sollte vom Nutzer als solche behandelt werden. Wenn der Nutzer die E-Mail-Adresse und das E-Wallet Passwort an einen Dritten weitergibt, ist der Nutzer auch für die Folgen des unbefugten Zugriffs und dessen Verwendung verantwortlich, wie z. B. Zugriff des Dritten auf das verfügbare Guthaben des E-Wallets, Durchführung von Transaktionen, Zugriff auf die Transaktionshistorie und Identifikationsdaten, Änderung der persönlichen Daten des Nutzers, Sperrung des Nutzers, Durchführung von Transaktionen über dieses Konto usw. Wenn der Nutzer den Verdacht hat, dass seine Authentifizierungsdaten (z. B. Passwort, E-Mail) abgefangen oder in irgendeiner Weise an Dritte weitergegeben wurden, muss er sie ändern und COSMOTE PAYMENTS unverzüglich über die angegebenen Kontaktdaten auf der Webseite cosmotepayments.gr informieren.
COSMOTE PAYMENTS kann die Registrierung zusätzlicher Informationen von jedem Nutzer im Rahmen des Identifizierungs- und Verifizierungsprozesses verlangen, abhängig von der Kategorie, der er angehört, der Art und/oder der Höhe der von ihm durchgeführten Transaktionen, aber auch auf der Grundlage anderer Kriterien, die sie von Fall zu Fall festlegen kann.
In jedem Fall muss der Nutzer geeignete Maßnahmen ergreifen, damit die Geräte, die er im Rahmen dieser Bedingungen verwendet (z. B. Mobiltelefon), mit geeigneten speziellen Sicherheitsprogrammen (z. B. Anti-Viren-Programm) ausgestattet sind, um Malware-Angriffe zu verhindern und abzuwehren.
4. IDENTIFIZIERUNG UND VERIFIZIERUNG
4.1 COSMOTE PAYMENTS behält sich das Recht vor, die Richtigkeit und Genauigkeit der vom Nutzer eingegebenen Daten zu bestätigen und jederzeit Verfahren zur Verifizierung und Identifizierung der Nutzer anzuwenden, um die Identität des Nutzers zu bestätigen.
4.2 Die angewandten Identifizierungs-/Verifizierungsregeln und -verfahren werden auf Grundlage der folgenden Kriterien entworfen, ausgewählt und implementiert:
a) die Art des Nutzers und/oder
b) die Art der von ihm durchgeführten Transaktionen und/oder
c) die Höhe des Wertes der getätigten Transaktionen
4.3 Die Implementierung von Identifizierungs- und Verifizierungsverfahren zielt darauf ab, sichere Transaktionen, die Verhinderung und Bekämpfung von Betrug, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung („AML/CFT“) zu gewährleisten. Aus diesem Grund sind die Verfahren zur Identifizierung und Verifizierung von Nutzern und die von COSMOTE PAYMENTS zu diesem Zweck implementierten Richtlinien in Übereinstimmung mit den Verpflichtungen von COSMOTE PAYMENTS zur Einhaltung der geltenden AML/CFT-Gesetzgebung konzipiert und aktualisiert. Jeder Nutzer wird systematisch in Bezug auf den Prozess der Identifizierung und Verifizierung des Nutzers geführt, der in Abhängigkeit von den Bestimmungen von 4.2 oben zu befolgen ist.
4.4 COSMOTE PAYMENTS behält sich das Recht vor, von jedem Nutzer Daten und Informationen anzufordern, die ihn und/oder die von ihm vertretene Person betreffen, bei über die Dienste durchgeführten Transaktionen, sowie von Dritten, die an diesen Transaktionen beteiligt oder involviert sind, in Übereinstimmung mit den Richtlinien und Verfahren oder einzelnen Maßnahmen zur Verifizierung und Identifizierung seiner Nutzer, insbesondere und in Übereinstimmung mit den geltenden Rechtsvorschriften zur Verhinderung und Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung („AML/CFT“).
4.5 COSMOTE PAYMENTS behält sich das Recht vor, jeden Nutzer aufzufordern, Maßnahmen zu ergreifen die Dritte einbeziehen können, um die eingegebenen Daten zu überprüfen und zu identifizieren.
4.6 COSMOTE PAYMENTS wendet Verfahren zur Identifizierung und Verifizierung von Nutzern an, die der Nutzer einhalten muss, wie von COSMOTE PAYMENTS systematisch mitgeteilt. COSMOTE PAYMENTS behält sich das Recht vor, die geltenden Richtlinien und Verfahren sowie die darin enthaltenen Einzelmaßnahmen einseitig zu überarbeiten und Einzelmaßnahmen im Einzelfall und nach eigenem Ermessen durchzuführen, um diesen Zweck zu erfüllen, wie in Artikel 4.3 vorgesehen.
4.7 Nutzer müssen wahrheitsgemäße, genaue, ausreichende und gültige Daten und Unterlagen bereitstellen und registrieren und alle Identifizierungs- und Verifizierungsmaßnahmen, die ihnen angezeigt werden, unverzüglich und so bald wie von COSMOTE PAYMENTS angefordert, durchführen. Die Nutzer erkennen an und akzeptieren, dass die Unterlassung oder das Versagen der vollständigen Einhaltung der Anforderungen von COSMOTE PAYMENTS im Zusammenhang mit Identifizierungs-/Verifizierungsverfahren und -maßnahmen nach alleinigem Ermessen von COSMOTE PAYMENTS aus einem wichtigen Grund zur einseitigen Aussetzung der Erbringung von Dienstleistungen, zum Einfrieren des verfügbaren Guthabens des E-Wallets und/oder zur vertragsstraflosen Kündigung dieser Vereinbarung führen kann.
4.8 COSMOTE PAYMENTS wendet eine starke Nutzeridentifikation in allen Fällen an, in denen der Nutzer:
a) Online-Zugriff auf das E-Wallet hat,
b) einen elektronischen Zahlungsvorgang einleitet,
c) jede Handlung über einen Remote-Kanal durchführt, die ein Risiko von Zahlungsbetrug oder anderen Verstößen mit sich bringen kann.
4.9 Insbesondere in den oben genannten Fällen 4.8.(b) und 4.8.(c) wendet COSMOTE PAYMENTS eine starke Nutzeridentifikation an, die Elemente enthält, die die Transaktion dynamisch mit einem bestimmten Betrag und einem bestimmten Zahlungsempfänger verknüpfen. COSMOTE PAYMENTS implementiert geeignete Sicherheitsmaßnahmen, um die Vertraulichkeit und Integrität der personalisierten Sicherheitsanmeldedaten der Nutzer zu schützen. Die Bestimmungen dieses Absatzes gelten auch, wenn die Auslösung von Zahlungen über einen Zahlungsauslöse-Dienstleister erfolgt.
Die Bestimmungen des Artikels 4.8. und des zweiten Unterabsatzes von Artikel 4.9 gelten auch, wenn die Informationen über einen Konto-Informationsdienstleister angefordert werden. COSMOTE PAYMENTS ermöglicht es Zahlungsauslöse-Dienstleistern und Konto-Informationsdienstleistern, sich auf die Identifizierungsverfahren zu verlassen, die COSMOTE PAYMENTS den Nutzern gemäß den vorstehenden Artikeln 4.8. und 4.9 zur Verfügung stellt.
5. GEBÜHREN – SALDEN – TERMINE
5.1. Kosten – Gebühren
5.1.1 Die jeweils geltenden Gebühren (Tarife) der von COSMOTE PAYMENTS erbrachten Dienstleistungen werden auf der Webseite veröffentlicht (cosmotepayments.gr).
5.1.2 Die Änderung der Gebühren fällt unter die Bestimmungen des Artikels 11 über die Änderung des Vertrags.
5.1.3 Die Gebühren von COSMOTE PAYMENTS für die Bereitstellung von Dienstleistungen für Nutzer werden zum Zeitpunkt der Bereitstellung der Dienstleistung, auf die sie sich beziehen, fällig.
5.1.4 Jeder Rückerstattungsbetrag von einem Nutzer wird fällig und zahlbar, sobald der Nutzer über den Rückerstattungsantrag von COSMOTE PAYMENTS informiert wird, vorbehaltlich der Bestimmungen über gebundene Beträge, wobei die Einziehung nach Ermessen von COSMOTE PAYMENTS ausgesetzt werden kann.
5.1.5 COSMOTE PAYMENTS zieht die fälligen Beträge ein, sobald sie durch Lastschrift und eine entsprechende Reduzierung des verfügbaren Guthabens des E-Wallets des Nutzers fällig werden, ohne dass es hierzu einer Mitteilung an den Nutzer bedarf. Durch die Annahme der Bedingungen ermächtigt der Nutzer COSMOTE PAYMENTS ausdrücklich und bedingungslos, diese mit entsprechender Belastung des E-Wallets des Nutzers einzuziehen. Fällige Gebühren von COSMOTE PAYMENTS die dem E-Wallet belastet werden, die jedoch mangels eines ausreichenden verfügbaren Guthabens nicht eingezogen wurden, werden vorrangig gegenüber anderen Gebühren eingezogen, sobald und soweit das verfügbare Guthaben ausreicht.
5.1.6 Die Nutzer erkennen vorbehaltlos an und akzeptieren, dass die Darstellung der COSMOTE PAYMENTS geschuldeten Beträge im Jahresabschluss von COSMOTE PAYMENTS und/oder eine aktualisierte Abrechnung der Transaktionen und des verfügbaren E-Wallet Guthabens welches von COSMOTE PAYMENTS ausgestellt wird, einen vollständigen Nachweis der Beträge darstellen, die von jedem Nutzer an COSMOTE PAYMENTS geschuldet werden und umgekehrt, wobei sie unanfechtbar sind, einen vollständigen Nachweis der Forderung erbringen, und die Bedingungen für die Erteilung eines Zahlungsauftrags für deren Einziehung und die Compliance-Verpflichtungen von COSMOTE PAYMENTS als rechtmäßig lizenziertes E-Geld-Institut angemessen erfüllen.
5.2 Salden
5.2.1 Der Saldo des E-Wallets jedes Nutzers wird auf Grundlage der vorgenommenen und entweder abgeschlossenen oder noch ausstehenden Belastungen und Gutschriften gebildet.
5.2.2 Das E-Wallet-Guthaben in elektronischem Geld kann Beträge enthalten, die Zahlungstransaktionen entsprechen, die in Zahlungs-, Inkasso-, Lade- oder Einlösungstransaktionen unterteilt sind, die nicht abgerechnet oder abgeschlossen wurden.
5.2.3 Nutzer erkennen vorbehaltlos an und akzeptieren, dass nur das elektronische Geld, das dem verfügbaren Guthaben entspricht, zur Durchführung von Transaktionen verwendet werden darf, die eine Belastung des Nutzers erfordern und/oder einlösbar sind.
5.2.4 Jeder Zahlungsauftrag eines Nutzers über das E-Wallet, für dessen Abschluss das verfügbare Guthaben dieses Kontos nicht ausreicht, wird nicht ausgeführt und bleibt eine ausstehende Transaktion.
5.3 Einwilligung – Eingangsfristen – Ausführung von Zahlungsaufträgen & unwiderruflichen Aufträgen
5.3.1 Vor der Ausführung eines Zahlungsvorgangs muss der Nutzer über die App seine Zustimmung erteilen. Während des Einwilligungsprozesses wird der Nutzer aufgefordert, die personalisierten Sicherheitsanmeldedaten anzugeben, die er über die App verwendet hat (eindeutiges Passwort, biometrische Daten), um vollständig identifiziert zu werden. Die Zustimmung zur Ausführung einer Zahlungstransaktion kann auch über einen Zahlungsauslöse-Dienstleister oder über den Zahlungsempfänger erteilt werden.
5.3.2 Der Zahlungsauftrag des Nutzers wird COSMOTE PAYMENTS online über die App des Nutzers erteilt, bei der er sich mit seinem Passwort gemäß Artikel 3.2.4, Abs. c anmeldet.
5.3.3 Ein Zahlungsauftrag, der innerhalb eines Tages entweder vom Nutzer selbst als Zahler oder vom Zahlungsempfänger zur Ausführung erteilt wird, gilt als direkt zu dem vom Nutzer angegebenen Zeitpunkt bei COSMOTE PAYMENTS eingegangen, indem gleichzeitig das E-Wallet des Nutzers mit dem Betrag des Zahlungsauftrags belastet wird, und ist innerhalb desselben oder spätestens bis zum Ende des ersten folgenden Geschäftstages durch Gutschrift auf dem Konto des Zahlungsempfängers in gleicher Höhe auszuführen. COSMOTE PAYMENTS legt 00:00 Uhr (Osteuropäische Zeit EET / Griechische Zeit) als Annahmeschluss für die Abrechnung von Transaktionen aus allen Strömen fest, die durch diesen Vertrag unterstützt werden sollen. Jeder Zahlungsauftrag, der nach Ablauf der oben genannten Zeit eingeht, gilt am nächsten Geschäftstag als eingegangen. Wenn vereinbart wurde, dass die Ausführung des Zahlungsauftrags an einem bestimmten Tag oder am Ende eines bestimmten Zeitraums oder an dem Tag beginnt, an dem der Zahler seinem Zahlungsdienstleister Gelder zur Verfügung gestellt hat, gilt der Zeitpunkt des Eingangs des Zahlungsauftrags für Zahlungsvorgänge auf einem Zahlungskonto als der vereinbarte bestimmte Tag. Wenn dieser Tag kein Werktag für COSMOTE PAYMENTS ist, gilt der eingegangene Zahlungsauftrag als am nächsten Werktag eingegangen.
5.3.4 Der Nutzer ist nicht berechtigt, einen von COSMOTE PAYMENTS erhaltenen Zahlungsauftrag in Übereinstimmung mit dem Vorstehenden zu widerrufen, es sei denn, die Belastung wurde an einem bestimmten Tag vereinbart. In diesem Fall ist der Nutzer berechtigt, den Auftrag spätestens bis zum Ende des Geschäftstages vor diesem vereinbarten Tag zu widerrufen.
5.3.5 Wenn ein Zahlungsvorgang durch einen Zahlungsauslöse-Dienstleister oder durch den Zahlungsempfänger bzw. mittels des Zahlungsempfängers ausgelöst wird, kann der Zahler den Zahlungsauftrag nicht widerrufen, nachdem er dem Zahlungsauslöse-Dienstleister seine Zustimmung zur Auslösung der Zahlungstransaktion erteilt hat oder nachdem er dem Zahlungsempfänger seine Zustimmung zur Ausführung der Zahlungstransaktion erteilt hat.
5.3.6 Der Nutzer ist berechtigt, den Lastschriftauftrag bis zum Ende des Arbeitstags zu widerrufen, der dem Tag vorausgeht, an dem die Belastung des E-Wallets zwischen dem Nutzer und dem Zahlungsempfänger vereinbart wurde. Nach Ablauf dieser Frist wird vermutet, dass der Nutzer der Ausführung des Lastschriftverfahrens zugestimmt hat.
Der Widerruf des Überweisungsauftrags erfolgt auf die gleiche Weise wie der Zahlungsauftrag, hat jedoch die folgenden Einschränkungen:
Der Auftrag ist mit Eingang bei COSMOTE PAYMENTS unwiderruflich, soweit nicht Folgendes zutrifft:
a) Falls COSMOTE PAYMENTS den Auftrag noch nicht ausgeführt hat, kann er widerrufen werden.
b) Falls COSMOTE PAYMENTS den Auftrag ausgeführt hat, sollte sie kontaktiert werden, um die Zustimmung einzuholen entweder vom Zahlungsempfänger, wenn es sich um eine Zahlung an sich selbst handelt, oder vom anderen Zahlungsdienstleister. Wenn die andere Partei dem zustimmt, kann die ursprüngliche Transaktion annulliert werden, indem im Wesentlichen eine Rückzahlung vorgenommen wird. Die Stornierung kann in diesem Fall zusätzliche Kosten für COSMOTE PAYMENTS zur Folge haben, die der Nutzer zu tragen hat und die jedes Mal gemäß der veröffentlichten Preisliste von COSMOTE PAYMENTS und/oder dem anderen Zahlungsdienstleister bestimmt werden.
c) Wenn ein Zahlungsvorgang von einem Zahlungsauslöse-Dienstleister initiiert wird, darf der Nutzer den Zahlungsauftrag nicht widerrufen, nachdem er dem Zahlungsauslöse-Dienstleister seine Zustimmung zur Initiierung des Zahlungsvorgangs erteilt hat. In diesem Fall sollte der Nutzer ein Widerrufsverfahren durchführen.
5.3.7 Nach Ablauf der oben genannten Fristen, innerhalb derer ein Zahlungsauftrag widerrufen werden kann, ist sein Widerruf durch den Nutzer nur nach besonderer Vereinbarung zwischen COSMOTE PAYMYENTS und dem Nutzer zulässig (insbesondere im Falle einer Lastschrift ist die Zustimmung des Zahlungsempfängers erforderlich). In diesen Fällen trägt der Nutzer die Kosten des Widerrufs gemäß der Preisliste von COSMOTE PAYMENTS.
5.3.8 Die Gutschriften von E-Wallet in Bezug auf die Ladetransaktionen werden in Echtzeit ausgeführt, soweit dies ausschließlich von COSMOTE PAYMENTS abhängt und keine weitere Frist eines dritten Zahlungs- oder Support-Dienstleisters einzuhalten ist, um die Transaktion abzuschließen.
5.3.9 Valutatag:
a) Das Valutadatum für die Belastung des E-Wallets des Nutzers als Zahler darf nicht vor dem Zeitpunkt liegen, zu dem die Belastung des genannten Kontos mit dem Gegenwert des Zahlungsvorgangs erfolgt.
b) Der Valutatag für die Gutschrift des E-Wallets des Nutzers als Zahlungsempfänger ist spätestens der Geschäftstag, an welchem dem E-Wallet der Gegenwert des Zahlungsvorgangs gutgeschrieben wird.
5.4 Gebundene Beträge: COSMOTE PAYMENTS hat das Recht, einen dem E-Wallet gutgeschriebenen Betrag zu binden und ihn nicht in das verfügbare Guthaben einzubeziehen, falls:
a) ausstehende nicht abgerechnete E-Wallet-Gebühren oder Rückerstattungen durch den Nutzer, und im Allgemeinen der Betrag einer ausstehenden Transaktion entspricht;
b) ein begründeter Verdacht oder ein Verstoß gegen die Bedingungen oder die Anweisungen von COSMOTE PAYMENTS durch den Nutzer vorliegt und solange dies immer in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen untersucht wird;
c) dies Transaktionen entspricht, die unter Transaktionsbindung stehen;
d) der Abschluss des Verifizierungs- und Identifizierungsprozesses des Nutzers gemäß dem o.g. Artikel 4 noch aussteht.
6. VERBRAUCHERSCHUTZ
6.1 Soweit sich die erbrachten Dienstleistungen an Verbraucher/Kleinstunternehmen richten, gelten die Bestimmungen der geltenden Verbraucherschutzgesetze.
6.2 Verbraucher haben das Recht, innerhalb von vierzehn (14) Kalendertagen nach Abschluss dieser Vereinbarung und Annahme der Bedingungen ohne Angaben von Gründen von diesem Vertrag zurückzutreten. Ein Rücktritt ist nicht möglich, wenn die Vertragserfüllung auf Verlangen des Verbrauchers vollständig abgeschlossen ist. In jedem Fall muss der Verbraucher, wenn er zurücktritt, die Gebühren für COSMOTE PAYMENTS zahlen, die den im Rahmen dieses Vertrags bezogenen Dienstleistungen entsprechen (das Muster des Widerrufsformulars ist in Anhang A zu diesem Vertrag zu finden). Nachdem Sie das Formular ausgefüllt haben, senden Sie es bitte an die E-Mail-Adresse complaints@cosmotepayments.gr.
6.3 Hinsichtlich des Rechts des Nutzers auf Auskunft in seiner Eigenschaft als Verbraucher sind die einschlägigen Bestimmungen in Artikels 7 über die Informierung der Nutzer durch COSMOTE PAYMENTS enthalten.
7. INFORMATIONEN – MITTEILUNGEN
7.1 Den Nutzern wird empfohlen, alle auf der Webseite von COSMOTE PAYMENTS enthaltenen Informationen sowie die Bedingungen, einschließlich der Informationen, auf die sie sich beziehen, sorgfältig zu lesen, bevor sie diese akzeptieren. Für alle Klarstellungen zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Dienstleistungen können Nutzer die zuständige Abteilung von COSMOTE PAYMENTS unter den auf der Webseite angegebenen Kontaktdaten (cosmotepayments.gr) kontaktieren.
7.2 Für alle Kommunikationsfälle, die in den vorliegenden Bedingungen vorgesehen sind, benachrichtigt COSMOTE PAYMENTS den Nutzer wirksam an der postalischen oder elektronischen Adresse, die er gegenüber COSMOTE PAYMENTS gemeldet hat, oder über die App, und soweit der Nutzer nicht durch ein Dokument mit einem bestätigten Datum eine Änderung der Adresse nachweist.
7.3 Im Falle einer Änderung der Kontaktangaben sowie aller anderen bei COSMOTE PAYMENTS registrierten Daten hat der Nutzer seine Angaben entsprechend anzupassen, wobei er den Anweisungen von COSMOTE PAYMENTS hinsichtlich der erforderlichen Maßnahmen systematisch zu befolgen hat. Im Falle einer Änderung der Nutzerangaben kann COSMOTE PAYMENTS nach dem Bestätigungs- und Identifizierungsverfahren die Bestätigung und/oder Identifizierung der geänderten Daten anfordern.
7.4 COSMOTE PAYMENTS stellt den Nutzern alle Informationen zur Verfügung, die sie in Bezug auf COSMOTE PAYMENTS, ihre Tätigkeit als beaufsichtigtes Institut für E-Geld-und Zahlungsdienste, die Dienste und die einzelnen Informationen darüber anfordern. Für den Fall der Veröffentlichung der angeforderten Informationen kann die Auskunftspflicht auch durch Bezugnahme des Antragstellers auf die veröffentlichten Angaben erfüllt werden. In jedem Fall erfolgt die Auskunftserteilung per E-Mail und/oder über die Webseite von COSMOTE PAYMENTS.
7.5 Die folgenden Handlungen bzw. Auskunftserteilung über Folgendes werden den Nutzern kostenlos zur Verfügung gestellt:
a) die vorherige allgemeine Auskunft des Nutzers vor Unterzeichnung/Annahme des Rahmenvertrags;
b) COSMOTE PAYMENTS stellt die folgende Informationen bereit: die Nutzungsbedingungen der Dienste, die Gebühren und die Wechselkurse, Kontaktdetails, die Rückerstattungsbedingungen, die Änderung und die Beendigung des Rahmenvertrags;
c) Informationen, die den Zahlern und Zahlungsempfängern vor oder nach der Ausführung einzelner Zahlungsvorgänge zur Verfügung gestellt werden.
COSMOTE PAYMENTS kann eine Gebühr erheben zur Bearbeitung von Anfragen zur Bereitstellung zusätzlicher Informationen, die über die oben genannten hinausgehen, oder Anfragen zur Bereitstellung von Informationen auf einem anderen Weg als dem gedruckten oder festen Medium gemäß Artikel 7.7.1. & 7.7.2. In jedem Fall sind alle zusätzlichen Gebühren angemessen und verhältnismäßig zu den tatsächlichen Kosten für die Bearbeitung der Anfrage und werden dem Nutzer im Voraus mitgeteilt.
7.6 COSMOTE PAYMENTS stellt den Nutzern Informationen auf Papier oder auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung, die für die Gegenprüfung von Gebühren und Gutschriften des E-Wallets und die Durchführung von Transaktionen über das E-Wallet und die anderen mit ihm verbundenen und durch COSMOTE PAYMENTS ausgestellten Zahlungsmittel mindestens einmal (1) pro Quartal erforderlich sind.
7.7 COSMOTE PAYMENTS muss dem Nutzer insbesondere mindestens folgende Informationen zur Verfügung stellen:
7.7.1 Unmittelbar nach Eingang des Zahlungsauftrags stellt COSMOTE PAYMENTS dem Zahler auf Papier oder auf einem dauerhaften Datenträger die folgenden Informationen über die von COSMOTE PAYMENTS erbrachten Dienstleistungen zur Verfügung:
a) die Referenzdaten, die dem Zahler ermöglichen, den Zahlungsvorgang zu identifizieren, und gegebenenfalls die Informationen über den Zahlungsempfänger;
b) den Betrag des Zahlungsvorgangs in der im Zahlungsauftrag verwendeten Währung;
c) die Höhe der Gebühren für den vom Zahler zu zahlenden Zahlungsvorgang und gegebenenfalls eine Aufschlüsselung der Beträge dieser Gebühren;
d) gegebenenfalls den Wechselkurs, der im Zahlungsverkehr von COSMOTE PAYMENTS verwendet wird;
e) das Datum des Eingangs des Zahlungsauftrags.
7.7.2 Unmittelbar nach Ausführung des Zahlungsauftrags stellt COSMOTE PAYMENTS dem Zahlungsempfänger auf Papier oder auf einem dauerhaften Datenträger die folgenden Informationen über die von COSMOTE PAYMENTS erbrachten Dienstleistungen zur Verfügung:
a) die Referenzdaten, die dem Zahlungsempfänger ermöglichen, den Zahlungsvorgang und gegebenenfalls den Zahler zu identifizieren, sowie alle mit dem Zahlungsvorgang übermittelten Informationen;
b) den Betrag des Zahlungsvorgangs in der Währung, in der die Gelder dem Zahlungsempfänger zur Verfügung gestellt werden;
c) die Höhe der Gebühren für den vom Zahlungsempfänger zu zahlenden Zahlungsvorgang und gegebenenfalls eine Aufschlüsselung der Beträge dieser Gebühren;
d) gegebenenfalls den Wechselkurs, der im Zahlungsverkehr von COSMOTE PAYMENTS verwendet wird, und den Betrag der Zahlungstransaktion vor der Währungsumrechnung;
e) das Valutadatum für die Gutschrift.
7.8 Auf Verlangen des Nutzers teilt COSMOTE PAYMENTS die in Artikel 7.7 genannten Informationen regelmäßig mindestens am Ende eines jeden Kalendermonats mit, indem sie sie in ihrem elektronischen Profil veröffentlicht, damit sie auf einem dauerhaften Datenträger gespeichert werden können.
7.9 Für den Fall, dass COSMOTE PAYMENTS die Ausführung einer Transaktion ablehnt, muss sie den Nutzer über die Ablehnung sowie, wenn möglich, über die Gründe für die Ablehnung sowie über die Art der Abhilfe informieren, sofern das geltende Recht nichts anderes vorsieht. COSMOTE PAYMENTS kann nach eigenem Ermessen für die Bereitstellung solcher Informationen eine Gebühr in Rechnung stellen, sofern die Ablehnung objektiv gerechtfertigt ist.
7.10 Zusätzlich zu allen durch den Nutzer übernommen Verpflichtungen in Bezug auf die Offenlegung von Daten und Informationen sowie über die Benachrichtigung hinsichtlich solcher Änderungen soll der Nutzer im Rahmen der Identifizierung und Verifizierung und der starken Identifizierung des Nutzers COSMOTE PAYMENTS schriftlich über jede Änderung zu Informationen oder Daten informieren, die COSMOTE PAYMENTS im Hinblick auf und im Zusammenhang mit dem Bezug der Dienste gemeldet oder offengelegt werden, insbesondere wenn dies deren Bereitstellung oder Bezug beeinträchtigen kann. Die Benachrichtigung über diese Änderungen erfolgt systematisch über das E-Wallet, spätestens am Tag nach ihrer Umsetzung.
7.11 Bis zur vorstehenden Mitteilung der Änderung an COSMOTE PAYMENTS hat der Nutzer kein Recht, COSMOTE PAYMENTS Behauptungen, Einwände oder Argumenten auf Grundlage der nicht offengelegten Änderung entgegenzusetzen.
7.12 COSMOTE PAYMENTS kann die Möglichkeit zur Nutzung des Zahlungsinstruments aus objektiv gerechtfertigten Gründen im Zusammenhang mit der Sicherheit des Zahlungsinstruments und dem Bestehen eines Verdachts auf unbefugte oder betrügerische Nutzung des Zahlungsinstruments aussetzen. In solchen Fällen informiert COSMOTE PAYMENTS den Nutzer über die Aussetzung der Nutzung des Zahlungsinstruments und über die Gründe für eine solche Maßnahme in der vereinbarten Weise, wenn möglich, vor der Aussetzung der Nutzung des Zahlungsinstruments und spätestens unmittelbar danach, es sei denn, diese Informationen widersprechen objektiv gerechtfertigten Sicherheitsgründen oder sind nach geltendem Unionsrecht oder nationalem Recht verboten. Wenn die Gründe für die Aussetzung der Nutzung des Zahlungsinstruments nicht mehr zutreffen, wird COSMOTE PAYMENTS diese Aussetzung entweder aufheben oder das bestehende Zahlungsinstrument durch ein Neues ersetzen.
7.13 Der Nutzer ist als Zahler berechtigt, zur Durchführung von Zahlungsvorgängen die Zahlungsauslöse-Dienste von Zahlungsauslöse-Dienstleistern zu nutzen. In diesem Fall wird COSMOTE PAYMENTS (a) sicher mit den Zahlungsauslöse-Dienstleistern gemäß der Delegierten Verordnung (EU) 2018/389 der Europäischen Kommission kommunizieren und (b) unverzüglich nach Eingang des Zahlungsauftrags vom Zahlungsauslöse-Dienstleister alle Informationen über die Auslösung des Zahlungsvorgangs und alle Informationen, auf die er für die Ausführung eines Zahlungsvorgangs Zugriff hat, bereitstellen und dem Zahlungsauslöse-Dienstleister zur Verfügung stellen, (c) Zahlungsaufträge, die über die Dienste des Zahlungsauslöse-Dienstleisters übermittelt werden, ohne Diskriminierung behandeln, es sei denn, dies ist durch objektive Gründe gerechtfertigt, insbesondere in Bezug auf den Zeitpunkt, die Priorisierung oder die Gebühren in Bezug auf Zahlungsaufträge, die direkt vom Nutzer übermittelt werden.
7.14 Der Nutzer ist berechtigt, die Konto-Informationsdienste zu nutzen, die den Zugriff auf E-Wallet-Informationen ermöglichen. In diesem Fall kommuniziert COSMOTE PAYMENTS (a) sicher mit den Konto-Informationsdienstleistern gemäß der Delegierten Verordnung (EU) 2018/389 der Europäischen Kommission und (b) behandelt Anfragen, die über einen Konto-Informationsdienstleister übermittelt werden, ohne Diskriminierung, es sei denn, dies ist aus objektiven Gründen gerechtfertigt.
7.15 COSMOTE PAYMENTS kann einem Konto-Informationsdienstleister oder Zahlungsauslöse-Dienstleister den Zugriff auf das E-Wallet des Nutzers aus objektiv gerechtfertigten und ordnungsgemäß dokumentierten Gründen im Zusammenhang mit dem unbefugten oder betrügerischen Zugriff auf ein E-Wallet, einschließlich der unbefugten oder betrügerischen Auslösung des Zahlungsvorgangs, entweder durch den Konto-Informationsdienstleister oder durch den Zahlungsauslöse-Dienstleister verweigern. In diesen Fällen informiert COSMOTE PAYMENTS den Nutzer über die Verweigerung des Zugangs zum E-Wallet und die Gründe für diese Maßnahme, über das elektronische Profil des Kontos und/oder durch andere geeignete elektronische Mittel nach eigenem Ermessen, wenn möglich, vor der Verweigerung des Zugangs und spätestens unmittelbar danach, es sei denn, diese Informationen widersprechen objektiv gerechtfertigten Sicherheitsgründen oder sind durch die geltenden europäischen oder nationalen Rechtsvorschriften verboten. Liegen die oben genannten Ablehnungsgründe nicht mehr vor, ermöglicht COSMOTE PAYMENTS den Zugriff auf das E-Wallet. COSMOTE PAYMENTS als kontoführender Zahlungsdienstleister meldet der Bank von Griechenland unverzüglich den Vorfall im Zusammenhang mit dem Konto-Informationsdienstleister oder dem Zahlungsauslöse-Dienstleister, da sich ihr Hauptsitz in Griechenland befindet.
8. PERSONENBEZOGENE DATEN – DATENSCHUTZ
COSMOTE PAYMENTS verarbeitet zum Zwecke der Ausführung als Verantwortlicher die personenbezogenen Daten der Nutzer in Übereinstimmung mit dem geltenden europäischen und nationalen Rechtsrahmen. Die relevanten Informationen für Nutzer zum Schutz personenbezogener Daten von COSMOTE PAYMENTS finden Sie auf der Webseite von COSMOTE PAYMENTS unter cosmotepayments.gr.
9. STREITBEILEGUNG – ANWENDBARES RECHT
9.1 Für diese Vereinbarung gilt griechisches Recht, ungeachtet der zwingenden Rechtsvorschriften zum Verbraucherschutz der deutschen Gesetzgebung, sofern diese etwas anderes vorsehen. Alle Streitigkeiten, die sich aus dieser Vereinbarung ergeben, unterliegen den zuständigen Gerichten am Wohnsitz oder Sitz des Nutzers oder dort, wo die Vereinbarung zwischen dem Nutzer und COSMOTE PAYMENTS geschlossen wurde.
9.2 Unbeschadet der Verantwortlichkeiten der Bank von Griechenland, wie sie im Gesetz 4537/2018 ausdrücklich definiert sind, wird die Sicherstellung und Überwachung der tatsächlichen Einhaltung der Anforderungen der geltenden Gesetzgebung (Gesetz 4537/2018) durch die zuständige Behörde, nämlich das Generalsekretariat für Handel und Verbraucherschutz (GSHVS) des Ministeriums für Wirtschaft und Entwicklung, überwacht.
9.3 Jeder Nutzer behält sich das Recht vor, eine Beschwerde beim Generalsekretariat für Handel und Verbraucherschutz (GSHVS) über Behauptungen zu Verstößen gegen diese Bedingungen durch COSMOTE PAYMENTS einzureichen.
9.4 Der Nutzer kann sich in allen Angelegenheiten oder Streitigkeiten an COSMOTE PAYMENTS wenden, indem er eine E-Mail an complaints@cosmotepayments.gr sendet oder das entsprechende Formular ausfüllt, von dem ein Muster unter cosmotepayments.gr verfügbar ist, oder indem er ein entsprechendes Schreiben an die folgende Adresse sendet: Kifissias Boulevard 99, 151 24 Maroussi, Attika, Griechenland. Jeder Nutzer kann direkt eine Beschwerde bei COSMOTE PAYMENTS einreichen, die alle Anstrengungen unternimmt, um dem Nutzer innerhalb von fünfzehn (15) Werktagen nach Eingang der Beschwerde in Papierform oder in elektronischer Form – je nach Wunsch des Nutzers – zu antworten. In Ausnahmefällen, wenn die Antwort aus Gründen, die nicht mit COSMOTE PAYMENTS zusammenhängen, nicht innerhalb der oben genannten Frist erfolgen kann, wird dem Nutzer eine Zwischenantwort zugesandt, in der die Gründe für die Verzögerung bei der Beantwortung der Beschwerde klar erklärt werden und die Frist angegeben wird, innerhalb derer die endgültige Antwort eingehen wird. In jedem Fall darf die Frist für den Eingang der endgültigen Antwort fünfunddreißig (35) Werktage ab Eingang der Beschwerde nicht überschreiten.
9.5 Mit Ausnahme von Kleinstunternehmen und juristischen Personen kann sich der Nutzer für die alternative/außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten zwischen dem Nutzer und COSMOTE PAYMENTS über die Rechte und Pflichten aus diesen Bedingungen und den einschlägigen Rechtsvorschriften an die unabhängige Behörde „Verbraucher-Ombudsmann“ („Greek Ombudsman“) (Postanschrift: Alexandras Boulevard 144, 114 71 Athen, Tel: +30 210 6460862, +30 210 6460814, +30 210 6460612, +30 210 6460734, +30 210 6460458, zentrale E-Mail: grammateia@synigoroskatanaloti.grgrammateia@synigoroskatanaloti.gr, Web-Adresse: synigoroskatanaloti.gr/en) oder an das Gremium des Ombudsmanns für Bank- und Wertpapierdienstleistungen (Massalias Str. 1, 106 80 Athen, hobis.gr/en/, Tel. +30 210 3376700) oder an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin (Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn, Telefonnummer +49 228 4108-0, Fax +49 228 4108-62299, E-Mail schlichtungsstelle@bafin.de, Webseite www.bafin.de) wenden.
Nutzer können über alternative/außergerichtliche Streitbeilegungsstellen und alternative Streitbeilegungsstellen (ADR), die im ADR-Register eingetragen sind und an die sie sich wenden können, auf der Webseite der Regierung zur alternativen Streitbeilegung (www.gov.gr/en/).
Die Nutzer können für alle Streitigkeiten die aus dem elektronischen Vertrag resultieren, die Online-Streitbeilegungsplattform der Europäischen Kommission nutzen, unter folgender Web-Adresse ec.europa.eu/consumers/odr/main/.
10. LAUFZEIT UND KÜNDIGUNG
10.1 Die Vertragslaufzeit wird auf unbestimmte Zeit ab dem Datum der Annahme der Bedingungen vereinbart und endet mit der Kündigung gemäß den in Artikel 10 festgelegten Formalitäten.
10.2 Alle Nutzer oder COSMOTE PAYMENTS haben das Recht, diesen Vertrag ohne Angabe von Gründen schriftlich zu kündigen, vorbehaltlich einer vorherigen Mitteilung an ihre Gegenpartei, und zwar an den Nutzer mindestens dreißig (30) Tage im Voraus und an COSMOTE PAYMENTS mindestens zwei (2) Monate im Voraus, vorbehaltlich Artikel 10.3. Im Falle einer Kündigung durch den Nutzer hat die Kündigung keine Belastung für den Nutzer zur Folge.
10.3 Im Falle eines Verstoßes gegen diese Bedingungen oder gegen die geltenden Gesetze durch einen Nutzer oder COSMOTE PAYMENTS hat die Gegenpartei der verletzenden Partei das Recht, den Vertrag zu kündigen. Im Falle einer Kündigung dieser Nutzungsbedingungen aufgrund eines Verstoßes dagegen durch den Nutzer kann COSMOTE PAYMENTS eine Gebühr für die Schließung des Zahlungskontos erheben, die unter cosmotepayments.gr festgelegt wird. Entsprechend hat jede der Parteien das Recht, aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung, d. h. ohne vorherige Mitteilung, diese Bedingungen zu kündigen. Als wichtige Gründe, die eine Kündigung oder Deaktivierung des E-Wallets gemäß Artikel 10.5 rechtfertigen, wird ausdrücklich Folgendes vereinbart, das jedoch lediglich beispielhaft aufgeführt wird: die Aussetzung des E-Wallets für einen Zeitraum von sechs (6) Monaten, der Konkurs, die Liquidation, die Zwangsverwaltung und im Allgemeinen die Auflösung oder Beendigung des Geschäftsbetriebs einer der Parteien aus irgendeinem Grund, der Verdacht auf einen Verstoß des Nutzers gegen die Gesetze und Vorschriften zur Verhinderung und Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, in der jeweils geltenden Fassung. In diesem Fall:
10.3.1 Die kündigende Partei hat das Recht, nach eigenem Ermessen eine Frist zur Einhaltung zu setzen.
10.3.2 Die Auswirkungen der Kündigung treten gemäß vorstehendem Artikel 10.2 ein, sofern nicht durch Gesetze und Verordnungen und/oder Entscheidungen der zuständigen Verwaltungs-, Justiz- oder anderen Behörden etwas anderes bestimmt ist.
10.4 Als Ergebnis der Kündigung und sofern nicht anderweitig durch Gesetze und Verordnungen und/oder Entscheidungen der zuständigen Verwaltungs-, Justiz- oder anderen Behörden festgelegt:
10.4.1 COSMOTE PAYMENTS stellt die Erbringung von Dienstleistungen für den Nutzer ein und schränkt den Zugriff auf die Profil-Informationen des Nutzers ein, um eine Historie von Transaktionen abzurufen, ohne das Recht, eine Transaktion auszuführen, mit Ausnahme einer Einlösungstransaktion des verfügbaren Guthabens.
10.4.2 Der Betrieb des E-Wallets wird dauerhaft ausgesetzt, wobei als einzige Funktion die Möglichkeit besteht, das verfügbare Guthaben einzulösen, nach dessen Einlösung es dauerhaft geschlossen wird.
10.4.3 Der Nutzer hat kein Recht, die Dienste zu nutzen. Der Zugriff auf sein E-Wallet sowie dessen Betrieb wird durch COSMOTE PAYMENTS eingeschränkt, die ihn im Einzelfall systematisch über die erlaubten Handlungen informiert.
10.4.4 Der Nutzer:
a) stellt die Nutzung jeglicher Materialien ein, ob digitaler oder elektronischer Art, die ihm in Form einer Leihgabe, einer Nutzungskonzession und im Allgemeinen ohne Übertragung des Eigentums daran zur Erleichterung der Durchführung von Transaktionen gewährt wurden, die in jedem Fall deaktiviert und an COSMOTE PAYMENTS zurückgegeben werden müssen;
b) muss den mindestens erforderlichen Zugang zu seiner Infrastruktur bereitstellen und mit COSMOTE PAYMENTS kooperieren, um den Prozess der Beendigung der Zusammenarbeit reibungslos abzuschließen;
c) gibt alle ihm gelieferten Materialien, in welcher Form auch immer (Papier oder elektronisches oder magnetisches Medium), an COSMOTE PAYMENTS zurück;
d) muss die Verwendung der Marken und Unterscheidungsmerkmale von COSMOTE PAYMENTS und/oder seinen Lizenzgebern einstellen, soweit dies aufgrund der Art der von COSMOTE PAYMENTS durchgeführten Transaktionen zulässig war.
10.4.5 Alle wiederholten Gebühren oder Gutschriften (z. B. Raten, Daueraufträge) des E-Wallets und der damit verbundenen Zahlungsinstrumente, für die der Nutzer eine wiederholte Transaktion bestellt hat, werden unterbrochen und der Nutzer ist dafür verantwortlich, ihre rechtzeitige Zahlung auf andere Weise sicherzustellen.
10.5 Das im E-Wallet des Nutzers gespeicherte elektronische Geld bleibt gültig und wirksam auf unbestimmte Zeit, sofern nicht durch Gesetze und Verordnungen und/oder Entscheidungen der zuständigen Verwaltungs-, Justiz- oder anderen Behörden etwas anderes bestimmt ist. Wenn ein Nutzer über einen Zeitraum von mehr als zwölf (12) Monaten keine Transaktionen mit seinem E-Wallet durchgeführt hat, behält sich COSMOTE PAYMENTS das Recht vor, das E-Wallet und alle damit verbundenen COSMOTE PAYMENTS Zahlungsinstrumente dauerhaft zu deaktivieren. In diesem Fall, aber auch in dem Fall, in dem der Nutzer nach Eintritt der Kündigungswirkung über einen Zeitraum von mehr als einem (1) Jahr nach der Kündigung keine Rückzahlung des entsprechenden Betrags seines verfügbaren Guthabens vorgenommen hat, behält sich COSMOTE PAYMENTS das Recht vor, den entsprechenden Betrag des Geldwerts des verfügbaren Guthabens auf das Bankkonto einzuzahlen, das COSMOTE PAYMENTS vom Benutzer oder der authentifizierten Zahlungskarte mitgeteilt wurde.
10.6 Für den Fall, dass die Ergebnisse der Kündigung eintreten, bleibt das E-Wallet des Nutzers teilweise aktiv, bis alle ausstehenden Transaktionen abgerechnet und vollständig abgerechnet sind, einschließlich der Gebühren für Rückerstattungen an und von dem Nutzer und COSMOTE PAYMENTS, sofern nichts anderes durch Gesetze und Vorschriften und/oder Entscheidungen der zuständigen Verwaltungs-, Justiz- oder anderen Behörden vorgesehen ist. Darüber hinaus bleibt der Nutzer im Falle von anhängigen Prüfungen, Streitigkeiten, Forderungen oder Ansprüchen von COSMOTE PAYMENTS oder Dritten gegen den Nutzer auch nach Beendigung des Vertrags dafür verantwortlich, sowohl während der Einstellung des Betriebs des E-Wallets als auch nach dessen endgültiger Schließung.
11. ÄNDERUNG DER BEDINGUNGEN
11.1 COSMOTE PAYMENTS behält sich das Recht vor, die Bedingungen einschließlich der Dienstgebühren einseitig zu ändern. Nutzer haben Zugriff auf die geltenden Bedingungen, die auf der Webseite von COSMOTE PAYMENTS unter cosmotepayments.gr veröffentlicht sind. Den Nutzern wird empfohlen, die Webseite, auf der die Bedingungen veröffentlicht werden, häufig zu besuchen und entsprechend informiert zu bleiben.
11.2 Die Änderung der Bedingungen wird dem Nutzer in gedruckter Form oder auf einem dauerhaften Datenträger, wie z. B. einer E-Mail, auf seinem persönlichen Konto in der App mitgeteilt.
11.3 Jede Änderung der Bedingungen tritt zwei (2) Monate nach ihrer Mitteilung in Kraft, es sei denn, diese Änderung erfolgt in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des geltenden Rechts, einer gerichtlichen oder behördlichen Entscheidung oder steht im Zusammenhang mit der Erbringung neuer Dienstleistungen oder neuer Möglichkeiten bestehender Dienstleistungen.
11.4 Wenn der Nutzer die vorgeschlagene Änderung nicht akzeptiert, kann er den Vertrag bis zum Datum der Anwendung der geänderten Bedingungen kostenlos kündigen, andernfalls wird davon ausgegangen, dass er die geänderten Bedingungen vorbehaltlos akzeptiert hat. In diesem Fall gelten die jeweiligen Bedingungen über die Auswirkungen der Kündigung.
11.5 Wechselkursänderungen können sofort und ohne Vorankündigung angewendet werden, sofern sie auf den in den vorherigen allgemeinen Informationen vereinbarten Zinssätzen oder Referenzwechselkursen beruhen oder in jedem Fall, wenn dies in den einzelnen relevanten Benutzerverträgen ausdrücklich vorgesehen ist. Allerdings können Änderungen der Wechselkurse, die für den Nutzer günstiger sind, ohne vorherige Ankündigung angewendet werden.
12. HAFTUNG
12.1 Jeder Nutzer haftet gegenüber COSMOTE PAYMENTS und Dritten, die verpflichtet sind, alle Gebühren, Bußgelder, Entgelte und Rückerstattungen zu erstatten, die COSMOTE PAYMENTS anlässlich der Nutzung ihrer Dienste oder deren Nichteinhaltung, Verletzung der Bedingungen oder der Anweisungen, die systematisch oder anderweitig von COSMOTE PAYMENTS für die Fertigstellung der Dienste erteilt werden, entstehen.
12.2 Für jeden Betrag, den der Nutzer COSMOTE PAYMENTS aus irgendeinem Grund in diesem Zusammenhang und aus diesem Anlass schuldet, hat COSMOTE PAYMENTS das Recht, das E-Wallet des Nutzers jederzeit ab Fälligkeit mit dem gleichen Betrag zu belasten und dabei das verfügbare Guthaben entsprechend zu reduzieren.
12.3 Für den Fall, dass das verfügbare Guthaben nicht ausreicht, um einen Betrag zu zahlen, der zugunsten von COSMOTE PAYMENTS fällig ist, wird das E-Wallet des Nutzers sofort mit diesem Betrag belastet, und sobald ein verfügbares Guthaben vorhanden ist, wird dieser Betrag vorzugsweise an COSMOTE PAYMENTS vor allen anderen Zahlungsaufträgen oder allen anderen anhängigen Gebühren gezahlt.
12.4 Der monetäre Gegenwert des verfügbaren Guthabens sowie jeder Geldbetrag, der vom Nutzer an COSMOTE PAYMENTS als Gegenleistung für die Ausgabe von elektronischem Geld gezahlt wird, sind keine Einzahlung oder andere rückzahlbare Gelder der Öffentlichkeit im Sinne von Art. 9 des Gesetzes 4261/14 (Gesetzgebung für den Zugang zur Tätigkeit von Kreditinstituten und die Aufsicht), sofern in der geltenden Gesetzgebung nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist. Auch die Ausgabe von E-Geld als solches stellt keine Annahme von Einlagen, Geld oder anderen rückzahlbaren Geldern dar und es sind keine Zinsen oder andere Vorteile im Zusammenhang mit der Dauer des Zeitraums, in dem der Nutzer E-Geld hält, zulässig.
12.5 COSMOTE PAYMENTS übernimmt keine Haftung gegenüber dem Nutzer, dem jeweiligen Zahler, dem Inhaber von Zahlungsinstrumenten und/oder Dritten, soweit die erfolgreiche, rechtzeitige und angemessene Übermittlung von Daten im Rahmen einer Transaktion vom guten und/oder ununterbrochenen Betrieb elektronischer Kommunikationsnetze und/oder -infrastrukturen und/oder Apps abhängt, die Eigentum von Anbietern elektronischer Kommunikationsdienste und -netze sind oder von diesen betrieben werden.
12.6 COSMOTE PAYMENTS haftet gegenüber dem Nutzer nicht, wenn Gründe höherer Gewalt oder andere ungewöhnliche oder unvorhersehbare Umstände vorliegen, sowie in Fällen, in denen sie an Verpflichtungen gebunden ist, die sich aus dem geltenden europäischen oder nationalen Rechtsrahmen ergeben.
Ereignisse höherer Gewalt sowie ungewöhnliche und unvorhersehbare Umstände sind alle Ereignisse oder Umstände, die (a) nicht in den Verantwortungsbereich von COSMOTE PAYMENTS fallen, (b) nicht auf COSMOTE PAYMENTS zurückzuführen sind, (c) außerhalb ihrer Kontrolle liegen und (d) die Folgen trotz aller gegenteiliger Bemühungen nicht vermieden werden konnten. Die folgenden Ereignisse stellen beispielsweise höhere Gewalt dar: Krieg (ob erklärt oder nicht), Unruhen, Sabotage-Akte, Terrorakte, Naturkatastrophen, Epidemien, Erdbeben, Explosionen und Brände, Embargos, Streiks, Handlungen griechischer, europäischer oder anderer Behörden.
12.7 COSMOTE PAYMENTS und/oder jeder Dritte, der sich gegen COSMOTE PAYMENTS wendet und aus irgendeinem Grund Schadensersatz oder Entschädigung aufgrund einer Verletzung der Pflichten des Nutzers verlangt, die sich aus diesen Bedingungen, den Anweisungen, denen sie Folge leisten sollten und die die bereitgestellten COSMOTE PAYMENTS Dienste regeln und auf diese Anwendung finden, und/oder den geltenden Gesetzen, die der/die Nutzer einhalten muss/müssen, ist/sind nach schriftlicher Benachrichtigung durch COSMOTE PAYMENTS verpflichtet, bei allen offenen Gerichtsverfahren oder Verwaltungsverfahren zugunsten von COSMOTE PAYMENTS zu intervenieren und dabei die ihnen übertragene Verantwortung vollständig zu übernehmen, agierend auch als Partei im Rahmen einer Gewährleistungsklage, sofern dies nach geltendem Recht möglich ist, und COSMOTE PAYMENTS sowohl moralisch als auch finanziell für etwaige erlittene Schäden, einschließlich aller damit verbundenen Gerichts- und Anwaltskosten, schadlos zu halten.
13. AUSSETZUNG - SICHERHEITSMASSNAHMEN – ABHILFEMASSNAHMEN
13.1 COSMOTE PAYMENTS verfügt über Verfahren zur Behandlung von Fällen von vermutetem oder tatsächlichem Betrug oder Sicherheitsbedrohungen im Allgemeinen, sowohl für einzelne Vorfälle als auch für Massenfälle. Sie behält sich auch das Recht vor, den Betrieb des E-Wallets sowie aller anderen Zahlungsinstrumente, die mit ihm verbunden sein können, aus Gründen der Sicherheit ihrer Nutzung und der damit durchgeführten Transaktionen, des Verdachts auf unbefugte oder betrügerische Nutzung oder im Falle des Verdachts oder der tatsächlichen Begehung von Betrug oder Feststellung oder des begründeten Verdachts auf ein signifikant erhöhtes Risiko des Versagens des Nutzers, seine Verpflichtungen zu erfüllen, oder im Falle einer Bedrohung der Sicherheit oder Überschreitung eines Kreditlimits und/oder aus irgendeinem anderen in diesen Bedingungen vorgesehenen Grund auszusetzen. Diese Risiken werden im objektiven Ermessen der COSMOTE PAYMENTS bewertet. Darüber hinaus und in Übereinstimmung mit den oben genannten Verfahren behält sich COSMOTE PAYMENTS das Recht vor, den Betrieb des E-Wallets sowie aller anderen damit verbundenen Zahlungsinstrumente aus Gründen auszusetzen, die durch Bestimmungen der geltenden Gesetzgebung oder in Übereinstimmung mit den Anforderungen von Justiz- oder anderen öffentlichen Strafverfolgungsbehörden auferlegt werden, oder aus Gründen, die nach eigenem Ermessen von COSMOTE PAYMENTS festgelegt werden, wie z. B. Gründe im Zusammenhang mit dem Transaktionsprofil des Kunden oder der Nichteinhaltung durch den letzteren der von COSMOTE PAYMENTS gemäß den Vorschriften der Aufsichtsbehörden über die Anwendung von Sorgfaltspflichten festgelegten Identifizierungs- und Verifizierungsverfahren oder aus Gründen der Nichteinhaltung der von den internationalen Kartenorganisationen festgelegten Anweisungen. Sobald die Gründe für die Aussetzung nicht mehr bestehen, wird COSMOTE PAYMENTS entweder die Aussetzung aufheben oder das bestehende Zahlungsinstrument durch ein anderes ersetzen und den Nutzer gemäß Artikel 13.2 informieren.
13.2 COSMOTE PAYMENTS informiert den Nutzer in den oben genannten Fällen und in jedem anderen ähnlichen Fall über das elektronische Profil des Nutzers hinsichtlich des E-Wallets und/oder auf andere geeignete elektronische Weise (z. B. E-Mail, Telefon, usw.) nach eigenem Ermessen und wenn möglich vor der Umsetzung der Aussetzung, andernfalls spätestens unmittelbar nach deren Umsetzung, es sei denn, diese Mitteilung steht im Widerspruch zu objektiv gerechtfertigten Sicherheitsgründen oder ist durch geltendes Recht verboten. Sobald die Gründe für die Aussetzung nicht mehr bestehen, wird die Aussetzung aufgehoben, andernfalls wird das Zahlungsinstrument durch ein neues ersetzt.
13.3 Weitere Fälle der Aussetzung sind in Artikel 10 „LAUFZEIT UND KÜNDIGUNG“ angegeben.
13.4 Für den Fall, dass das E-Wallet für einen Zeitraum von sechs (6) Monaten ausgesetzt bleibt, behält sich COSMOTE PAYMENTS das Recht vor, diesen Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen.
13.5 Der Nutzer muss das Zahlungsinstrument in Übereinstimmung mit diesen Bedingungen verwenden, alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen und die von COSMOTE PAYMENTS gewährten Zahlungsinstrumente sorgfältig aufbewahren sowie alle angemessenen Maßnahmen zur sicheren Aufbewahrung seiner persönlichen Sicherheitsanmeldedaten vornehmen, und COSMOTE PAYMENTS unverzüglich benachrichtigen, sobald er von Diebstahl, Verlust, Unterschlagung, Nutzung durch einen Nichtberechtigten oder unbefugter Nutzung des Zahlungsinstruments Kenntnis erlangt, indem er direkt Kontakt aufnimmt oder eine Nachricht an complaints@cosmotepayments.gr sendet.
13.6 Wenn dies als notwendig erachtet wird, kann der Nutzer aufgefordert werden, die verdächtige Transaktion zu identifizieren/zu bestätigen. COSMOTE PAYMENTS ist nicht verpflichtet, den Nutzer vor der Aussetzung der Nutzung des Zahlungsinstruments zu informieren, wenn die Bereitstellung von Informationen objektiven Sicherheitsgründen widerspricht oder durch die geltende Gesetzgebung und/oder durch die Anweisungen der zuständigen Aufsichtsbehörden ausdrücklich untersagt ist. In diesem Fall wird der Nutzer unverzüglich im Nachhinein informiert. Wenn COSMOTE PAYMENTS der Ansicht ist, dass eine sicherere Art der Kommunikation erforderlich ist, wird dieser Weg auf ihrer Webseite cosmotepayments.gr und/oder durch andere Methoden (z. B. Nachricht während der Ausführung der Transaktion) mitgeteilt.
14. INAKZEPTABLE TRANSAKTIONEN – INAKZEPTABLE NUTZER
14.1 COSMOTE PAYMENTS behält sich das Recht vor, Transaktionen oder Aktivitäten, die inakzeptable Transaktionen darstellen und daher nicht über die von COSMOTE PAYMENTS herausgegebenen Dienste und Zahlungsmittel, die COSMOTE PAYMENTS Webseite und die für die Durchführung der Dienste bereitgestellten Apps und Systeme abgeschlossen werden können, regelmäßig offenzulegen. COSMOTE PAYMENTS behält sich das Recht vor, einen Benutzerregistrierungsantrag auf seiner Webseite (falls vorhanden) ungerechtfertigt abzulehnen und/oder die Erbringung seiner Dienstleistungen auf Grundlage objektiver Kriterien, die von COSMOTE PAYMENTS nach eigenem Ermessen festgelegt wurden, ohne Angabe von Gründen zu verweigern.
- II. BEDINGUNGEN FÜR E-GELD- UND ZAHLUNGSDIENSTE
COSMOTE PAYMENTS bietet Dienstleistungen zur Ausgabe und Einlösung von elektronischem Geld und Zahlungsdienstleistungen unter Verwendung von elektronischem Geld, das von COSMOTE PAYMENTS ausgegeben wird, und/oder anderen Zahlungsinstrumenten, die von COSMOTE PAYMENTS und/oder dritten Zahlungsdienstleistern ausgegeben werden.
- DIENSTLEISTUNGEN ZUR AUSGABE UND EINLÖSUNG VON ELEKTRONISCHEM GELD
1.1 Ausgabedienstleistungen
1.1.1 COSMOTE PAYMENTS gibt auf Verlangen des Nutzers elektronisches Geld aus. Die Ausgabe erfolgt mit der Ausführung einer Ladetransaktion.
1.1.2 Jeder Nutzer kann Ladetransaktionen durchführen und das E-Wallet mit elektronischem Geld in Höhe des zu diesem Zweck an COSMOTE PAYMENTS gezahlten Geldbetrags gutschreiben.
1.1.3 Die Zahlung des entsprechenden Geldbetrags im Rahmen der Ladetransaktion besteht aus und erfolgt:
a) durch Einzahlung auf das COSMOTE PAYMENTS Zahlungskonto nach einem bestimmten Verfahren, das dem Nutzer über das System angezeigt wird („E-Banking“);
b) durch Belastung einer identifizierten Zahlungskarte gemäß dem vom System angegebenen Verfahren (mit Ausnahme von Visa-Zahlungskarten, die von Institutionen in Ländern ausgestellt wurden, die Wirtschaftssanktionen oder internationalen Überwachungsregimen unterliegen oder restriktiven Bedingungen für Finanztransaktionen unterliegen oder nach internationalen Organisationen als hohes Risiko gelten);
1.1.4 Infolge des erfolgreichen Abschlusses einer Ladetransaktion wird dem E-Wallet des Nutzers elektronisches Geld in Höhe des zu diesem Zweck an COSMOTE PAYMENTS gezahlten Geldbetrags gutgeschrieben, welches COSMOTE PAYMENTS selbst ausgibt.
1.2 Einlösungsdienstleistungen
1.2.1 Jeder Nutzer kann, vorbehaltlich der vorherigen Identifizierung gemäß dem Identifizierungs- und Verifizierungsverfahren, jederzeit Einlösetransaktionen durchführen und einen Teil oder das gesamte verfügbare Guthaben des E-Wallets in einem entsprechenden Geldbetrag in gleicher Höhe anfordern und übernehmen.
1.2.2 Die Auszahlung des angeforderten E-Geldbetrags zur Einlösung im Rahmen einer Einlösetransaktion besteht aus und erfolgt:
a) durch Überweisung des angeforderten Betrags vom E-Wallet auf ein angegebenes Bankkonto;
b) durch Gutschrift des angeforderten Betrags von COSMOTE PAYMENTS auf eine angegebene Zahlungskarte;
c) durch Abhebung von Bargeld aus dem Netz Geldautomatenbanken, sofern eine solche Möglichkeit besteht.
1.2.3 Als Ergebnis des erfolgreichen Abschlusses einer Einlösetransaktion wird das verfügbare Guthaben des E-Wallets des Nutzers um einen Betrag reduziert, der dem Betrag entspricht, der nach Abschluss der Einlösetransaktion erhalten wurde, sowie um alle Kosten, die bei dieser Transaktion anfallen, und um alle anderen Kosten, die für den Abschluss erforderlich sind.
1.3 Kosten der Ausgabe- und Einlösedienste
1.3.1 COSMOTE PAYMENTS hat das Recht, dem Nutzer die Ausgabedienste mit den Gebühren in Rechnung zu stellen, die in ihrer aktuellen Preisliste enthalten sind, die auf ihrer Webseite cosmotepayments.gr veröffentlicht ist. Den Nutzern wird empfohlen, die oben genannte Webseite in regelmäßigen Abständen zu besuchen.
1.3.2 COSMOTE PAYMENTS behält sich das Recht vor, dem Nutzer die Einlösedienste in Rechnung zu stellen, deren Gebühren in der obigen Preisliste enthalten sind, sofern der Nutzer die Einlösung vor Beendigung dieses Vertrags verlangt, andernfalls, wenn die Einlösung nach mindestens einem (1) Jahr nach Beendigung dieses Vertrags verlangt wird. In einem solchen Fall entsprechen die Gebühren den Kosten.
1.4 COSMOTE PAYMENTS kann neue Möglichkeiten zum Abschluss der Lade- und Einlösetransaktionen entfernen, ändern und einführen und sie den Nutzern über ihre Webseite, ihr E-Wallet-Profil und/oder per E-Mail offenlegen.
2. ZAHLUNGSDIENSTE
2.1 Die von COSMOTE PAYMENTS erbrachten Zahlungsdienste bestehen aus der Durchführung von Zahlungstransaktionen, bei denen es sich um Inkassotransaktionen und/oder Zahlungstransaktionen unter Verwendung von elektronischem Geld handeln kann, deren Abschluss die Ausgabe von elektronischem Geld durch COSMOTE PAYMENTS umfassen kann.
2.1.1 Die Inkassotransaktionen bestehen aus
a) der Einziehung von Geldern durch den Nutzer als Zahlungsempfänger, die ihm von Dritten aus irgendeinem Rechtsgrund gezahlt wurden, und die Gutschrift des E-Wallets des jeweiligen Nutzers mit elektronischem Geld von gleichem Wert wie der Wert der jeweiligen Zahlung an ihn, die in Bezug auf etwaige Transaktionskosten verrechnet wurde;
b) der Überweisung von elektronischem Geld von einem E-Wallet auf ein anderes Zahlungskonto.
2.1.2 In Bezug auf Zahlungstransaktionen
a) diese bestehen aus der Zahlung von Beträgen durch den Nutzer als Zahler, die aus irgendeinem Rechtsgrund an Dritte über E-Wallet und die damit verbundenen Zahlungsinstrumente fällig sind;
b) die entsprechende Zahlung erfolgt über die Zahlungsdienste von COSMOTE PAYMENTS, wobei das E-Wallet des Nutzers belastet wird und die entsprechende Belastung und Reduzierung des verfügbaren Guthabens dieses Kontos um den Betrag der jeweiligen Zahlung erfolgt, der mit allen Transaktionskosten belastet wird;
c) der Abschluss der Transaktion setzt das Vorhandensein eines ausreichenden verfügbaren Guthabens zum Zeitpunkt ihrer Ausführung voraus.
2.1.3 COSMOTE PAYMENTS hat das Recht, alle ihre Gebühren für die Erbringung der Dienstleistung von dem zu zahlenden Betrag abzuziehen, bevor er dem Zahlungsempfänger gutgeschrieben wird.
3. TRANSAKTIONSLIMITS
3.1 COSMOTE PAYMENTS behält sich das Recht vor, jede Art von Transaktionen zu begrenzen und einseitig zu ändern, vor allem mit dem Ziel der Sicherheit von Transaktionen und der Verhinderung und Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Aus den gleichen Gründen und zur Sicherstellung der Geschäftstätigkeit kann sie den Nutzern von Fall zu Fall monetäre oder andere Beschränkungen auferlegen. Die anwendbaren Limits pro Transaktionstyp oder Nutzertyp werden in der App des Nutzers veröffentlicht.
3.2 Jede vom Nutzer angeforderte Transaktion, deren Abschluss zur Überschreitung eines anwendbaren Limits führen würde, wird abgelehnt.
4. RÜCKERSTATTUNGEN
4.1 Für den Fall, dass COSMOTE PAYMENTS aus irgendeinem Grund (z.°B. als nicht genehmigt, widerrufen, falsch) von einem Zahler oder von einem Zahlungsdienstleister oder einer kooperierenden Stelle, Institution oder Organisation zum Zwecke der Ausführung der Transaktion, bei deren Ausführung das E-Wallet des Nutzers gutgeschrieben wurde, auf eine Streitigkeit aufmerksam gemacht wird, muss der Nutzer COSMOTE PAYMENTS innerhalb des nächsten Geschäftstages ab der Benachrichtigung über die Streitigkeit oder einer anderen von COSMOTE PAYMENTS nach eigenem Ermessen gesetzten Frist alle Daten und Informationen, die erforderlich sind, um die Realisierung, Authentizität, Gültigkeit und Richtigkeit der Transaktion zu dokumentieren, unverzüglich und innerhalb der von COSMOTE PAYMENTS nach eigenem Ermessen gesetzten Fristen zur Verfügung stellen. Für die Zahlung des erstatteten Betrags ermächtigt der Nutzer hiermit ausdrücklich und bedingungslos COSMOTE PAYMENTS, den Betrag der strittigen Transaktion einzuziehen, indem sie das verfügbare Guthaben des Nutzers belastet und davon die Zahlung an den Rückerstattungsantragsteller überweist.
4.2 Für den Zeitraum von der Benachrichtigung des Nutzers über den Antrag auf Anfechtung einer Inkassotransaktion bis zum Abschluss des Dokumentationsprozesses kann stattdessen nach Ermessen von COSMOTE PAYMENTS der Gegenwert der strittigen Transaktion sofort eingezogen werden und der verfügbare Saldo wird um den Gegenwert reduziert.
4.3 Am Ende des Dokumentationsprozesses und falls der Betrag nicht bereits vom Nutzer bezahlt oder von COSMOTE PAYMENTS empfangen wurde:
4.3.1 Für den Fall, dass COSMOTE PAYMENTS der Ansicht ist, dass die Transaktion ausreichend dokumentiert wurde, wird der gebundene Betrag freigegeben, gutgeschrieben und erhöht das zu diesem Zeitpunkt verfügbare Guthaben.
4.3.2 Für den Fall, dass COSMOTE PAYMENTS der Ansicht ist, dass der Nutzer seine oben genannte Verpflichtung nicht zufriedenstellend erfüllt hat und/oder dass die Transaktion auf der Grundlage der übermittelten Daten und Informationen nicht ausreichend dokumentiert ist, wird das E-Wallet um den gebundenen Betrag belastet, um dem Zahlungsempfänger, der die Transaktion angefochten hat, zurückerstattet zu werden, während der Saldo des E-Wallets entsprechend reduziert wird.
4.4 Wenn der Nutzer aus diesem Grund oder irgendeinem anderen Grund keine Zahlung in Höhe des Gegenwerts der strittigen Transaktion geleistet hat und der verfügbare Saldo nicht ausreicht, um den gebundenen Betrag zu decken, wird jedes nachfolgende Guthaben des E-Wallets zur Deckung des gebundenen Betrags verwendet, indem der Saldo anstelle des verfügbaren Saldos bis zur vollständigen Deckung erhöht wird. Dieses Verfahren schließt die Suche nach der Rückforderung des Betrags der strittigen Transaktion mit anderen gerichtlichen und außergerichtlichen Mitteln durch COSMOTE PAYMENTS nicht aus.
4.5 Im Falle eines Antrags auf Rückerstattung des Transaktionsbetrags durch den Nutzer aufgrund einer Stornierung oder eines Rücktritts von der Transaktion gilt das vorstehende Verfahren entsprechend. Im oben genannten Zusammenhang kann COSMOTE PAYMENTS alle Daten und Informationen, die die Stornierung oder den Rücktritt von der Transaktion belegen, in Übereinstimmung mit den geltenden vertraglichen und gesetzlichen Bestimmungen sowohl vom Zahler als auch vom Zahlungsempfänger anfordern.
4.6 Die Parteien vereinbaren, dass einzig die Mitteilung, die COSMOTE PAYMENTS an den Nutzer für die Rückerstattung eines aus den in den Bedingungen angegebenen Gründen gezahlten Betrags sendet, ein vollständiger Nachweis seiner Schuld gegenüber COSMOTE PAYMENTS und der Verpflichtung zur Rückerstattung des bereits gezahlten Betrags ist. Darüber hinaus wird vereinbart, dass der Auszug aus den von COSMOTE PAYMENTS geführten Handelsbüchern, der auch elektronisch geführt werden kann und die entsprechenden Einträge enthält, ein vollständiger Beweis für die Verbindlichkeit des Nutzers gegenüber COSMOTE PAYMENTS ist, die für die Erfüllung der Bedingungen für die Erteilung eines Zahlungsauftrags ausreichend ist.
4.7 Rückerstattung für vom oder über den Zahlungsempfänger eingeleitete Zahlungsvorgänge
4.7.1 Der Zahler ist berechtigt, von COSMOTE PAYMENTS als seinem Zahlungsdienstleister die Rückerstattung von Geldern im Zusammenhang mit einem genehmigten Zahlungsvorgang zu verlangen, der vom oder über den Zahlungsempfänger eingeleitet und bereits ausgeführt wurde, sofern die folgenden Bedingungen kumulativ erfüllt sind:
a) zum Zeitpunkt der Genehmigung der genaue Betrag des Zahlungsvorgangs nicht angegeben war;
b) der Betrag des Zahlungsvorgangs den Geldbetrag übersteigt, den der Zahler unter Berücksichtigung seiner bisherigen Ausgabengewohnheiten, der Bedingungen des Rahmenvertrags und der relevanten Umstände des Falles vernünftigerweise hätte erwarten können.
Auf Verlangen des Zahlungsdienstleisters trägt der Zahler die Beweislast für die Erfüllung der vorstehenden Bedingungen. Die Verpflichtung zur Erstattung von Beträgen bezieht sich auf den gesamten Betrag des ausgeführten Zahlungsvorgangs. Der Valutatag für die Gutschrift auf dem Zahlungskonto des Zahlers darf nicht später liegen als der Tag, an dem das Zahlungskonto mit dem Betrag des Zahlungsvorgangs belastet wird. Unbeschadet des Artikels 4.7.3 behält der Zahler zusätzlich zu dem in diesem Absatz genannten Recht für Lastschriften gemäß Artikel 1 der Verordnung (EU) Nr. 260/201 ein unbedingtes Recht auf Rückerstattung von Geldbeträgen innerhalb der in Artikel 4.8 genannten Fristen.
4.7.2 Für die Zwecke von Artikel 4.7.1 Fall (b) dieses Artikels ist der Zahler jedoch nicht berechtigt, sich auf Gründe im Zusammenhang mit der Währungsumrechnung zu berufen, wenn der mit COSMOTE PAYMENTS als dem relevanten Zahlungsdienstleister vereinbarte Referenzwechselkurs in Übereinstimmung mit geltendem Recht angewendet wurde.
4.7.3 Der Zahler hat keinen Anspruch auf Rückerstattung von Beträgen, wenn:
a) der Zahler seine Zustimmung zur Ausführung des Zahlungsvorgangs direkt an COSMOTE Payments gegeben hat, und
b) die Informationen über den zukünftigen Zahlungsvorgang dem Zahler in der vereinbarten Weise mindestens vier (4) Wochen vor dem Fälligkeitsdatum entweder von COSMOTE PAYMENTS oder dem Zahlungsempfänger zur Verfügung gestellt wurden.
4.8 Antrag auf Rückerstattung für vom oder über den Zahlungsempfänger eingeleitete Zahlungsvorgänge
4.8.1 Der Zahler kann innerhalb von acht (8) Wochen ab dem Datum, an dem sein Zahlungskonto mit dem entsprechenden Guthaben belastet wurde, gemäß Artikel 4.7 einen Antrag auf Erstattung eines genehmigten, vom oder über den Zahlungsempfänger eingeleiteten Zahlungsvorgangs stellen.
4.8.2 Innerhalb von zehn (10) Werktagen ab dem Datum des Eingangs eines Erstattungsantrags ist der Zahlungsdienstleister verpflichtet, entweder den vollen Betrag des Zahlungsvorgangs zu erstatten oder seine Weigerung, dem Erstattungsantrag stattzugeben, zu begründen, wobei er dem Zahler die Stellen angibt, an die er sich wenden kann, wenn der Zahler die von COSMOTE PAYMENTS gelieferte Begründung nicht akzeptiert. Das Recht des Zahlungsdienstleisters, die Erstattung gemäß dem ersten Unterabsatz dieses Absatzes zu verweigern, besteht nicht im Falle des letzten Unterabsatzes von Artikel 4.7.1.
4.9 Haftung des Zahlungsdienstleisters für Nichtausführung, fehlerhafte Ausführung oder verspätete Ausführung von Zahlungsvorgängen
4.9.1 a) Vorbehaltlich
(i)des Artikels 7; oder
(ii)wenn das vom Zahlungsdienstnutzer bereitgestellte eindeutige Identifikationsmittel falsch ist und der Zahlungsdienstleister dennoch angemessene Anstrengungen unternommen hat, um die Gelder im Zusammenhang mit dem Zahlungsvorgang in Zusammenarbeit mit COSMOTE PAYMENTS einzuziehen, die ihm alle relevanten Informationen für die Einziehung der Gelder zur Verfügung stellt, und wenn die Einziehung der Gelder gemäß dem Vorstehenden nicht möglich ist, stellt der Zahlungsdienstleister des Zahlers dem Zahler auf schriftliche Aufforderung hin alle Informationen zur Verfügung, die für den Zahler relevant sind, damit er die Einziehung der Gelder beantragen kann; oder
(iii)Fälle, in denen ungewöhnliche und unvorhersehbare Umstände vorliegen, die außerhalb der Kontrolle der Partei liegen, die sich auf sie beruft, und deren Folgen trotz aller gegenteiligen Bemühungen nicht hätten verbieten werden können, oder in denen der Zahlungsdienstleister an andere rechtliche Verpflichtungen gebunden ist, die im Unionsrecht (EU) oder im nationalen Recht festgelegt sind;
wenn der Zahlungsauftrag direkt vom Zahler veranlasst wird, haftet der Zahlungsdienstleister des Zahlers gegenüber dem Zahler für die ordnungsgemäße Ausführung des Zahlungsvorgangs, es sei denn, er weist dem Zahler und gegebenenfalls dem Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers nach, dass der Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers den Betrag des Zahlungsvorgangs in Übereinstimmung mit dem jeweils geltenden Recht erhalten hat. In diesem Fall haftet der Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers gegenüber dem Zahlungsempfänger für die ordnungsgemäße Ausführung des Zahlungsvorgangs.
b) Wenn der Zahlungsdienstleister des Zahlers gemäß Buchstabe (a) haftet, muss er dem Zahler unverzüglich die Gelder des nicht ausgeführten oder fehlerhaften Zahlungsvorgangs zurückerstatten und gegebenenfalls das belastete Zahlungskonto in seinen vorherigen Stand zurückversetzen.
c) Der Valutatag für die Gutschrift auf dem Zahlungskonto des Zahlers darf nicht nach dem Tag liegen, an dem der Betrag des Zahlungsvorgangs belastet wird.
d) Wenn der Zahlungsdienstleister des Begünstigten gemäß Buchstabe (a) haftet, stellt er dem Zahlungsempfänger unverzüglich den Betrag des Zahlungsvorgangs zur Verfügung und schreibt den entsprechenden Betrag gegebenenfalls dem Zahlungskonto des Begünstigten gut.
e) Der Valutatag für die Gutschrift auf dem Zahlungskonto des Zahlungsempfängers darf nicht nach dem Valutatag der Gutschrift des Geldbetrags auf dem jeweiligen Zahlungskonto im Falle der ordnungsgemäßen Ausführung des Zahlungsvorgangs gemäß den geltenden Rechtsvorschriften liegen.
f) Wird der Zahlungsvorgang verspätet ausgeführt, stellt der Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers auf Verlangen des Zahlungsdienstleisters des Zahlers, der im Auftrag des Zahlers handelt, sicher, dass der Valutatag für die Gutschrift auf dem Zahlungskonto des Zahlungsempfängers bei ordnungsgemäßer Ausführung des Zahlungsvorgangs nicht später als der Valutatag für die Gutschrift des Geldbetrags auf dem betreffenden Zahlungskonto liegt.
g) Wenn der Zahlungsauftrag vom Zahler veranlasst wird und der Zahlungsvorgang nicht oder nicht ordnungsgemäß ausgeführt wird, wird der Zahlungsdienstleister des Zahlers auf Anfrage und unabhängig von der Haftung nach diesem Absatz unverzüglich versuchen, den Zahlungsvorgang zu identifizieren und den Zahler über das Ergebnis zu informieren. In diesem Fall wird dem Zahler keine Gebühr auferlegt.
4.9.2 a) Wenn ein Zahlungsauftrag vom oder über den Zahlungsempfänger ausgelöst wird, haftet der Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vorbehaltlich der Unterabsätze (i), (ii) und (iii) von Artikel 4.9.1 (a) gegenüber dem Zahlungsempfänger für die korrekte Übermittlung des Zahlungsauftrags an den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers in Übereinstimmung mit geltendem Recht. Wenn der Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers gemäß dem vorstehenden Unterabsatz haftet, muss er diesen Zahlungsauftrag unverzüglich an den Zahlungsdienstleister des Zahlers weiterleiten.
b) Wenn der Zahlungsauftrag verspätet übermittelt wird, hat der Betrag auf dem Zahlungskonto des Zahlungsempfängers spätestens am Gutschriftsdatum des Betrags eine Wertstellung, als ob der Zahlungsvorgang korrekt ausgeführt worden wäre.
c) Unbeschadet des Artikels 4.9.1 (a) Ziffern i), ii) und iii) haftet der Zahlungsdienstleister des Begünstigten gegenüber dem Zahlungsempfänger für die Abwicklung des Zahlungsvorgangs gemäß seinen Verpflichtungen nach geltendem Recht. Wenn der Zahlungsdienstleister des Begünstigten gemäß diesem Fall haftet, stellt er sicher, dass der Betrag des Zahlungsvorgangs dem Zahlungsempfänger zur Verfügung gestellt wird, sobald er dem Konto des Zahlungsdienstleisters des Zahlungsempfängers gutgeschrieben wird. Der Geldbetrag hat ein Valutadatum auf dem Zahlungskonto des Zahlungsempfängers spätestens am Gutschriftsdatum des Geldbetrags, als ob der Zahlungsvorgang korrekt ausgeführt worden wäre.
d) Im Falle der Nichtausführung oder fehlerhaften Ausführung eines Zahlungsvorgangs, für den der Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers gemäß den vorstehenden Buchstaben (a) und (c) nicht haftet, haftet der Zahlungsdienstleister des Zahlers gegenüber dem Zahler. Wenn der Zahlungsdienstleister des Zahlers haftet, hat er dem Zahler gegebenenfalls und unverzüglich die Gelder des nicht ausgeführten oder falschen Zahlungsvorgangs zurückzuerstatten und das belastete Zahlungskonto wieder in seinen vorherigen Stand zu versetzen. Der Valutatag für die Gutschrift auf dem Zahlungskonto des Zahlers darf nicht nach dem Tag liegen, an dem der Betrag des Zahlungsvorgangs belastet wird.
e) Die Verpflichtung nach Buchstabe (d) gilt nicht für den Zahlungsdienstleister des Zahlers, wenn der Zahlungsempfänger nachweist, dass der Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers den Betrag des Zahlungsvorgangs erhalten hat, auch wenn der Zahlungsvorgang mit minimaler Verzögerung ausgeführt wurde. In diesem Fall setzt der Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers für den Betrag ein Valutadatum auf dem Zahlungskonto des Zahlungsempfängers spätestens am Gutschriftsdatum des Betrags fest, als ob der Zahlungsvorgang korrekt ausgeführt worden wäre.
f) Wenn der Zahlungsauftrag vom oder über den Zahlungsempfänger ausgelöst wird und der Zahlungsvorgang nicht oder nicht ordnungsgemäß ausgeführt wird, wird der Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers auf Anfrage und unabhängig von der Haftung nach diesem Absatz unverzüglich versuchen, den Zahlungsvorgang zu lokalisieren und den Zahlungsempfänger über das Ergebnis zu informieren. In diesem Fall wird dem Zahlungsempfänger keine Gebühr auferlegt.
4.9.3 Darüber hinaus haften Zahlungsdienstleister gegenüber ihren Zahlungsdienstnutzern für alle Gebühren, für die sie haften, sowie für Zinsen, die den Zahlungsdienstnutzern als Folge der Nichtausführung oder fehlerhaften, einschließlich verspäteten, Ausführung des Zahlungsvorgangs in Rechnung gestellt werden.
5. HAFTUNG BEI ZAHLUNGSAUSLÖSEDIENSTEN FÜR NICHTAUSFÜHRUNG, FEHLERHAFTE ODER VERSPÄTETE AUSFÜHRUNG VON ZAHLUNGSVORGÄNGEN
5.1 Wenn ein Zahlungsauftrag vom Zahler über einen Zahlungsauslöse-Dienstleister initiiert wird, erstattet der kontoführende Zahlungsdienstleister vorbehaltlich der Fälle i), ii) und iii) des Artikels 4.9.1 (a) die Beträge des nicht ausgeführten oder fehlerhaften Zahlungsvorgangs und stellt ggf. den vorherigen Stand des belasteten Zahlungskontos wieder her. Der Zahlungsauslöse-Dienstleister trägt die Beweislast dafür, dass der Zahlungsauftrag gemäß den Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Artikel 5.3 (Zustimmung - Zeitpunkt des Eingangs – Ausführung von Zahlungsaufträgen und unwiderruflichen Aufträgen) beim kontoführenden Zahlungsdienstleister des Zahlers eingegangen ist, dass in seinem Verantwortungsbereich die Echtheit des Zahlungsvorgangs festgestellt wurde und dass er korrekt erfasst wurde und nicht durch einen technischen Fehler oder eine andere Fehlfunktion im Zusammenhang mit der Nichtausführung, fehlerhaften oder verzögerten Ausführung des Geschäfts beeinträchtigt wurde.
5.2 Wenn der Zahlungsauslöse-Dienstleister für die Nichtausführung, fehlerhafte oder verspätete Ausführung des Zahlungsvorgangs haftet, hat er den kontoführenden Zahlungsdienstleister auf Verlangen unverzüglich für die durch die Rückerstattung an den Zahler erlittenen Verluste oder gezahlten Geldbeträge zu entschädigen.
6. MITTEILUNG UND BERICHTIGUNG NICHT GENEHMIGTER ODER FEHLERHAFT AUSGEFÜHRTER ZAHLUNGSVORGÄNGE
6.1 Der Zahlungsdienstleister wird einen nicht genehmigten oder fehlerhaft ausgeführten Zahlungsvorgang an den Zahlungsdienstnutzer nur dann berichtigen, wenn der Zahlungsdienstnutzer den Zahlungsdienstleister unverzüglich nach Bekanntwerden eines solchen Zahlungsvorgangs, der einen Schadensersatzanspruch, einschließlich des in Artikel 13 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannten, begründet, und spätestens innerhalb einer Frist von dreizehn (13) Monaten ab dem Belastungsdatum benachrichtigt. Die vorstehende Frist gilt nicht, wenn der Zahlungsdienstleister die Informationen für den spezifischen Zahlungsvorgang im Sinne der geltenden Gesetzgebung nicht erteilt oder zur Verfügung gestellt hat.
6.2 Wenn ein Zahlungsauslöse-Dienstleister an dem Zahlungsvorgang beteiligt ist, erhält der Zahlungsdienstnutzer vorbehaltlich der Bestimmungen von Artikel 8.2 und Artikel 4.9.1 eine Rückerstattung durch den kontoführenden Zahlungsdienstleister gemäß dem o.g. Artikel 6.1.
7. NACHWEIS DER ECHTHEIT UND AUSFÜHRUNG DES ZAHLUNGSVORGANGS
7.1 Wenn der Zahlungsdienstnutzer bestreitet, einen ausgeführten Zahlungsvorgang genehmigt zu haben oder behauptet, dass der Zahlungsvorgang nicht ordnungsgemäß ausgeführt wurde, muss COSMOTE PAYMENTS als Zahlungsdienstleister nachweisen, dass die Echtheit des Zahlungsvorgangs authentifiziert wurde und dass der Zahlungsvorgang akribisch aufgezeichnet, in den Zahlungskonten erfasst und nicht von einem technischen Ausfall oder einer anderen Fehlfunktion des vom Zahlungsdienstleister erbrachten Dienstes betroffen wurde. Wenn der Zahlungsvorgang über einen Zahlungsauslöse-Dienstleister eingeleitet wird, trägt dieser die Beweislast dafür, dass die Echtheit des Zahlungsvorgangs im Rahmen seines Zuständigkeitsbereichs authentifiziert, akribisch aufgezeichnet und nicht durch einen technischen Ausfall oder eine andere Störung im Zusammenhang mit dem ihm anvertrauten Zahlungsdienst beeinträchtigt wurde.
7.2 Bestreitet ein Zahlungsdienstnutzer die Autorisierung eines ausgeführten Zahlungsvorgangs, ist die vom Zahlungsdienstleister, einschließlich des Zahlungsauslöse-Dienstleisters, je nach Fall, erfasste Nutzung eines Zahlungsinstruments, an sich nicht notwendigerweise ein ausreichender Beweis dafür, dass der Zahler den Zahlungsvorgang genehmigt hat oder dass er arglistig gehandelt hat oder eine oder mehrere der Verpflichtungen aus Artikel 3.2 und 13.5 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorsätzlich oder grob fahrlässig nicht erfüllt hat. Der Zahlungsdienstleister, einschließlich des Zahlungsauslöse-Dienstleisters, je nach Fall, muss den Nachweis von Betrug oder grober Fahrlässigkeit seitens des Zahlungsdienstnutzers erbringen.
8. HAFTUNG DES ZAHLUNGSDIENSTLEISTERS FÜR NICHT GENEHMIGTE ZAHLUNGSVORGÄNGE
8.1 Unbeschadet des Artikels 6 erstattet der Zahlungsdienstleister des Zahlers im Falle eines nicht genehmigten Zahlungsvorgangs bei Feststellung oder Benachrichtigung unverzüglich und in jedem Fall spätestens am Ende des nächsten Geschäftstages dem Zahler den Betrag des nicht genehmigten Zahlungsvorgangs, es sei denn, der Zahlungsdienstleister des Zahlers hat einen begründeten Verdacht darauf, dass Betrug begangen wurde, und teilt dies dem Generalsekretariat für Handel und Verbraucherschutz (GSHVS) schriftlich mit. Gegebenenfalls hat der Zahlungsdienstleister des Zahlers das belastete Zahlungskonto wieder in seinen vorherigen Stand zu versetzen und sicherzustellen, dass die Wertstellung des Zahlungskontoguthabens des Zahlers spätestens zu dem Zeitpunkt erfolgt, zu dem dieses Zahlungskonto mit dem Betrag des Zahlungsvorgangs belastet wird.
8.2 Wenn der Zahlungsvorgang über einen Zahlungsauslöse-Dienstleister eingeleitet wurde, hat der kontoführende Zahlungsdienstleister dem Zahler unverzüglich und in jedem Fall spätestens bis zum Ende des folgenden Geschäftstages den Betrag des nicht genehmigten Zahlungsvorgangs zurückzuerstatten und gegebenenfalls das belastete Zahlungskonto wieder in seinen vorherigen Stand zu versetzen. Wenn der Zahlungsauslöse-Dienstleister für den nicht genehmigten Zahlungsvorgang haftet, hat er dem kontoführenden Zahlungsdienstleister auf dessen Verlangen unverzüglich Verluste oder Geldbeträge zu ersetzen, die durch die Rückerstattung des Betrags des nicht genehmigten Zahlungsvorgangs an den Zahler, einschließlich des Betrags des nicht autorisierten Zahlungsvorgangs, entstanden sind. Gemäß Artikel 5.1 liegt die Beweislast beim Zahlungsauslöse-Dienstleister, dass im Rahmen seines Zuständigkeitsbereichs die Echtheit des Zahlungsvorgangs festgestellt wurde und dass er akribisch aufgezeichnet und nicht von einem technischen Ausfall oder einem anderen Ausfall im Zusammenhang mit dem ihm anvertrauten Zahlungsdienst beeinträchtigt wurde.
8.3 Eine weitergehende Entschädigung ist nicht ausgeschlossen, wenn nach dem für diesen Vertrag maßgebenden Recht ein einschlägiger Anspruch begründet ist.
9. HAFTUNG DES ZAHLERS FÜR NICHT GENEHMIGTE ZAHLUNGSVORGÄNGE
9.1 Abweichend von Artikel 8 haftet der Zahler bis zu einem Höchstbetrag von fünfzig (50) Euro für Verluste, die sich aus der Durchführung nicht genehmigter Zahlungsvorgänge ergeben, die entweder aus der Verwendung eines verlorenen oder gestohlenen Zahlungsinstruments oder aus dessen widerrechtlicher Verwendung resultieren. Diese Verpflichtung gilt nicht, wenn:
a) der Zahler den Verlust, Diebstahl oder die widerrechtliche Verwendung des Zahlungsinstruments vor Ausführung eines Zahlungsvorgangs nicht hätte erkennen können, es sei denn, der Zahler hat arglistig gehandelt; oder
b) der Schaden durch Handlungen oder Unterlassungen eines Mitarbeiters, Vertreters oder einer Niederlassung eines Zahlungsdienstleisters oder eines Unternehmens verursacht wurde, an das der Zahlungsdienstleister seine Tätigkeiten ausgelagert hatte.
9.1.1 Der Zahler haftet für alle Schäden im Zusammenhang mit einem nicht genehmigten Zahlungsvorgang, die er arglistig verursacht hat, sowie für die arglistige Verletzung seiner Verpflichtungen gemäß Artikel 13.5 und 3.2 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. In solchen Fällen gilt der in Unterabsatz 1 dieses Absatzes genannte Höchstbetrag nicht.
9.1.2 Wenn der Zahler ein Verbraucher ist und der Schaden auf grober Fahrlässigkeit beruht, haftet er bis zu einem Höchstbetrag von eintausend (1.000) Euro, insbesondere unter Berücksichtigung der Art der personalisierten Sicherheitsanmeldedaten und der spezifischen Umstände, unter denen das Zahlungsinstrument verloren, gestohlen oder veruntreut wurde.
9.1.3 Der vorstehende Unterabsatz gilt nicht, wenn der Zahlungsdienstleister nachweist, dass er über zusätzliche, wirksame und ausgefeiltere Transaktionskontrollmechanismen verfügt und diese anwendet, als die, die für die starke Identifizierung von Transaktionen bei Transaktionen gelten, die einen Schaden von mehr als tausend (1.000) Euro verursachen können, wie insbesondere Kontrollmechanismen, die Technologien der künstlichen Intelligenz oder zusätzlichen Code oder biometrische Identifizierung oder telefonische Bestätigung verwenden.
9.2 Wenn der Zahlungsdienstleister des Zahlers keine starke Identifizierung des Nutzers verlangt, haftet der Zahler für etwaige finanzielle Folgen nur, wenn er arglistig gehandelt hat. Wenn der Zahlungsempfänger oder der Zahlungsdienstleister des Begünstigten nicht in der Lage ist, eine starke Kundenidentifikation zu akzeptieren, muss er den Zahlungsdienstleister des Zahlers für den erlittenen finanziellen Verlust entschädigen.
9.3 Ab dem Zeitpunkt der Mitteilung an den Zahlungsdienstleister gemäß Artikel 13.5 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen trägt der Zahler keine finanziellen Folgen, die sich aus der Verwendung eines verlorenen, gestohlenen oder veruntreuten Zahlungsinstruments ergeben, es sei denn, er hat arglistig gehandelt. Wenn der Zahlungsdienstleister dem Zahler nicht die geeigneten Mittel zur Verfügung stellt, um ihn jederzeit über den Verlust, den Diebstahl oder die Veruntreuung des Zahlungsinstruments zu informieren oder die Aufhebung der Aussetzung der Nutzung des Zahlungsinstruments zu verlangen, haftet der Zahler nicht für die finanziellen Folgen, die sich aus der Nutzung dieses Zahlungsinstruments ergeben, es sei denn, er hat arglistig gehandelt.
10. SONSTIGE BEDINGUNGEN
10.1 COSMOTE PAYMENTS kann nach eigenem Ermessen Dritte, natürliche oder juristische Personen, für die Bereitstellung von Zahlungsdiensten für Nutzer auswählen und einsetzen.
10.2 Diese Bedingungen haben Vorrang vor allen gegenteiligen vorherigen schriftlichen oder mündlichen Vereinbarungen und Mitteilungen über die Bedingungen für Zahlungsdienste zwischen dem Nutzer und COSMOTE PAYMENTS.
10.3 Die Unwirksamkeit einer Bestimmung berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
11. SPEZIELLE REGELUNGEN FÜR BERUFLICHE NUTZER
11.1 Abweichend von Artikel 4.7 und 4.8 von Kapitel II zu autorisierten Zahlungsvorgängen wird Folgendes festgelegt:
11.1.1 Der Berufliche Nutzer hat keinen Anspruch auf Erstattung von Beträgen im Zusammenhang mit einem autorisierten Zahlungsvorgang, der von einem Begünstigten oder über ihn eingeleitet und bereits ausgeführt wurde.
11.1.2 Der Berufliche Nutzer ist nicht berechtigt, bei COSMOTE PAYMENTS einen Antrag auf Erstattung von Beträgen im Zusammenhang mit einem autorisierten Zahlungsvorgang einzureichen, der von einem Begünstigten oder über ihn eingeleitet wurde.
11.2 Abweichend von Artikel 9.1 von Kapitel II zu nicht autorisierten Zahlungsvorgängen wird Folgendes festgelegt:
Der Berufliche Nutzer haftet unbeschränkt für Schäden im Zusammenhang mit der Ausführung nicht autorisierter Zahlungsvorgänge, die von einem Dritten unter Verwendung einer verlorenen oder gestohlenen Karte oder eines durchgesickerten Codes oder einer personalisierten Kartenfunktion vorgenommen wurden, die der Berufliche Nutzer nicht geschützt hat, unabhängig davon, ob diese Schäden auf Betrug oder die Nichterfüllung seiner Verpflichtungen zurückzuführen sind.
11.3 Abweichend von Artikel 4.9.3 von Kapitel II zur Haftung des Zahlungsdienstleisters für die Nichtausführung, fehlerhafte oder verspätete Ausführung von Zahlungsvorgängen wird Folgendes festgelegt:
Der Zahlungsdienstleister haftet nicht für Gebühren sowie Zinsen, die den Beruflichen Nutzern aufgrund der Nichtausführung oder fehlerhaften, einschließlich verspäteten, Ausführung der Zahlungsvorgänge entstehen.
11.4 Abweichend von Artikel 7.1 von Kapitel II zur Dokumentation der Echtheit und Ausführung von Zahlungsvorgängen wird Folgendes festgelegt:
Wenn der Berufliche Nutzer bestreitet, einen ausgeführten Zahlungsvorgang genehmigt zu haben, oder behauptet, dass der Zahlungsvorgang falsch ausgeführt wurde, trägt er die Beweislast für den Nachweis der Echtheit und Ausführung des Zahlungsvorgangs.
11.5 Abweichend von Artikel 10.2 von Kapitel I zum Recht auf grundlose Kündigung wird Folgendes festgelegt:
Der Berufliche Nutzer oder COSMOTE PAYMENTS sind berechtigt, diese Vereinbarung ohne Angabe von Gründen schriftlich zu kündigen, unter der Bedingung, dass sie ihre Gegenpartei, einerseits den Nutzer mindestens dreißig (30) Tage im Voraus, und andererseits COSMOTE PAYMENTS mindestens fünfzehn (15) Tage im Voraus darüber informieren, vorbehaltlich Artikel 10.3 von Kapitel I.
11.6 Abweichend von Artikel 6.1 von Kapitel II über die Meldung und Wiederherstellung von Zahlungsvorgängen, die nicht genehmigt oder falsch ausgeführt wurde, wird Folgendes festgelegt:
Der Zahlungsdienstleister stellt nicht autorisierte oder falsch ausgeführte Zahlungsvorgänge nur dann wieder her, wenn der Berufliche Nutzer den Zahlungsdienstleister unverzüglich benachrichtigt, sobald er einen solchen Zahlungsvorgang bemerkt, der zu einem Entschädigungsanspruch führt, spätestens jedoch zwei (2) Monate nach dem Belastungsdatum. Die oben genannte Frist gilt nicht, wenn der Zahlungsdienstleister die Informationen zu dem spezifischen Zahlungsvorgang weder bereitgestellt noch zur Verfügung gestellt hat, wie in der gelten Gesetzgebung vorgesehen.
ANHANG A
Muster-Widerrufserklärung für Verbraucher/Kleinstunternehmen
(dieses Formular bitte nur ausfüllen und absenden, wenn Sie vom Vertrag zurücktreten möchten)
Bei diesem Formblatt handelt es sich um Fernabsatzverträge mit natürlichen Personen, die zu Zwecken handeln, die nicht zu ihrer gewerblichen, geschäftlichen, handwerklichen oder beruflichen Tätigkeit gehören.
An: COSMOTE PAYMENTS – E-GELD-DIENSTLEISTUNGEN SINGLE-MEMBER S.A.
E-Mail: complaints@cosmotepayments.gr
Anschrift: Kifissias Boulevard 99, 151 24 Maroussi Attika, Griechenland
Hiermit erkläre ich, dass ich vom Dienstleistungsvertrag mit COSMOTE PAYMENTS – E-GELD-DIENSTLEISTUNGEN SINGLE-MEMBER S.A., unterschrieben/abgeschlossen am: ../../…., zurücktreten möchte.
Kundendaten:
- Vor- und Nachname: ……………………………………………….……………
- Personalausweis-/Passnummer: ………………………………….……………
Bitte um Gutschrift auf mein Bankkonto mit IBAN ……………………………………………………….
bei der Bank ……………………………… …………………………………………..., mit dem Saldo meines Kontos mit IBAN …………………………………………………… das ich bei COSMOTE PAYMENTS halte, nachdem alle Gebühren, die ich an COSMOTE PAYMENTS im Zusammenhang mit den Dienstleistungen, die ich im Rahmen dieses Vertrags erhalten habe, bezahlt wurden.
Unterschrift des Kunden (nur bei Mitteilung auf Papier)
Datum
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